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Wirtschaft: Genussscheine

Ein Genussschein (vergleiche den Artikel auf Seite 16) ist ein Beteiligungspapier, das Vermögensrechte verbrieft, etwa ein Genussrecht am Reingewinn. Im Gegensatz zur Aktie garantiert ein Genussschein dem Inhaber aber keine Gesellschaftsrechte.

Ein Genussschein (vergleiche den Artikel auf Seite 16) ist ein Beteiligungspapier, das Vermögensrechte verbrieft, etwa ein Genussrecht am Reingewinn. Im Gegensatz zur Aktie garantiert ein Genussschein dem Inhaber aber keine Gesellschaftsrechte. Er kann also von den Gewinnen eines Unternehmens profitieren, aber keinen Einfluss auf die Geschäftspolitik ausüben. Das Papier kann auf einen bestimmten n oder den Inhaber ausgestellt sein und mit einem Nennwert oder einer Quote ausgegeben werden. Der Medienkonzern Bertelsmann AG setzt auf diese Beteiligungsform. Die wichtigsten Genussscheine von Bertelsmann brachten seit ihrer Einführung 1986 eine stabile Ausschüttung von 15 Prozent des Grundbetrags. Die Ausschüttung erfolgt nur, so lange das Unternehmen Gewinne erzielt. Andernfalls droht eine Verlustbeteiligung. avi

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