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Wirtschaft: Gerätewartung: Lahmer Service muss nicht geduldet werden

Lieferanten hochwertiger Büromaschinen bieten oft Wartungsverträge an. Voraussetzung ist neben Sachkunde auch prompter Service.

Lieferanten hochwertiger Büromaschinen bieten oft Wartungsverträge an. Voraussetzung ist neben Sachkunde auch prompter Service. Das Landgericht Gießen bestätigte kürzlich die Rechtmäßigkeit der fristlosen Kündigung des Wartungsvertrages über einen Digitalkopierer. Der Kunde hatte den Wartungsservice an einem Mittwoch bestellt. Da niemand erschien, verlangte er am Freitag den "heutigen" Besuch, andernfalls würde er fristlos kündigen, was dann am Nachmittag geschah. Erst am Montag kam ein Service-Mitarbeiter. Zu spät, entschieden die Richter. Sinn eines Wartungsvertrages sei es, die Geräte betriebsbereit zu halten und Ausfallzeiten weitmöglichst zu reduzieren (LG Gießen Az.: 1 S 403 / 99).

kmw

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