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Wirtschaft: Gericht stoppt Augenarzt

Das Anpassen und Verkaufen von Brillen ist Sache des Optikers

Augenärzte dürfen ihren Patienten neben der medizinischen Untersuchung und Verordnung nicht auch noch die erforderliche Brille verkaufen und anpassen. Das entschied jetzt das Landgericht Hannover (Az. 26 O 130/05). Es verwies auf die Berufsordnung der Ärzte, nach der ein Vertrieb von Waren im Widerspruch zum Objektivitätsgebot hinsichtlich einzelner Produkte und Hersteller steht. Zudem sei die Brillenanpassung Sache des dafür ausgebildeten Augenoptikers. Der betreffende Arzt hat gegen das Urteil Berufung eingelegt, über die voraussichtlich 2007 entschieden wird.

Stein des Anstoßes war ein neues Geschäftsmodell, bei dem Augenärzte exklusiv mit Optikerwerkstätten zusammenarbeiten und von diesen ein Honorar erhalten. Benötigen Patienten eine neue Brille, werden ihnen die Musterkollektionen der Vertragspartner empfohlen; einige Praxen verfügen mittlerweile sogar über separate „Showräume“. Die Optiker fertigen die Brille nach den Angaben der Ärzte, bei denen man sich die Brille dann auch abholen kann.

In der vermeintlich bequemen Abwicklung liege auch ein Risiko für den Verbraucher, sagt Lovis Wambach von der Verbraucherzentrale Bremen. Werde eine fehlerhafte Brille geliefert, sei zu klären, ob der Optikerbetrieb schlecht gearbeitet oder der Arzt fehlerhafte Angaben gemacht habe. Noch komplizierter werde es, wenn unklar bleibe, wer der eigentliche Vertragspartner des Kunden sei. Oft treten die Augenärzte nur als Vermittler für die Brillenwerkstatt auf. Im Zweifelsfall entscheiden sich diese Fragen erst vor Gericht.

Der Fall zeigt: Angesichts eines Gesundheitswesens im Umbruch lassen sich dessen Akteure einiges einfallen, um ihre erheblichen Einnahmeausfälle auszugleichen. Sie setzen auf Trends wie Ernährungsberatung, Antistresstraining oder Bioenergetik. Ärzten sind durch die Berufsordnungen allerdings enge Grenzen gesetzt. Das Berufsgericht für Heilberufe beim Verwaltungsgericht Köln belegte zum Beispiel im vergangenen Jahr einen praktischen Arzt nach einem langjährigen Verfahren mit einer Geldbuße von 10 000 Euro (Az. 32 K 4638/99.T). Der Sohn des Mediziners hatte in der Praxis ein Ernährungsinstitut eröffnet. Der Vater hielt im Wartezimmer Vorträge über gesunde Ernährung, ausliegende Prospekte verwiesen auf das Fachinstitut im Zimmer nebenan.

Manfred Godek

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