zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Gerichtlicher Schutz für Bauherren

Das Landgericht Hannover hat eine in manchen Bauverträgen enthaltene Mehrwertsteuer-Klausel verboten. Die Klausel besagte, dass jede Erhöhung der Mehrwertsteuer bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens den Gesamtpreis betrifft und voll zu Lasten des Bauherren geht.

Das Landgericht Hannover hat eine in manchen Bauverträgen enthaltene Mehrwertsteuer-Klausel verboten. Die Klausel besagte, dass jede Erhöhung der Mehrwertsteuer bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens den Gesamtpreis betrifft und voll zu Lasten des Bauherren geht. Der Satz verstoße gegen das Verbot kurzfristiger Preiserhöhungen, urteilte die 14. Zivilkammer am Dienstag (Az. 14 O 3910/99). Der Verbraucherschutzverein Berlin hatte gegen einen Unternehmer aus Hannover geklagt, der die Geschäftsbedingung nach der Mehrwertsteuererhöhung 1998 gegenüber privaten Bauherren verwendet hatte. Es könne nicht sein, dass eine Baufirma ihrem Subunternehmer noch 15 Prozent Mehrwertsteuer zahle, vom Bauherren aber schon 16 Prozent kassiere, hatten die Verbraucherschützer argumentiert. Durch die Klausel war es möglich, dass nur ein Teil des Baus tatsächlich zum neuen Mehrwertsteuersatz errichtet wurde, der Unternehmer aber den höheren Satz für den gesamten Baupreis verlangte.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false