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Wissen Sie, von welcher Marke dieser Schuh ist? Das europäische Gericht hält das nicht für eindeutig.

© dpa

Gerichtsurteil: Adidas verliert Markenstreit um die drei Streifen

Ein Konkurrent hatte gegen eine Markeneintragung Widerspruch eingelegt. Nun befanden auch die EU-Richter, dass die drei Streifen nicht nur Adidas gehören.

Schock in Herzogenaurach: Der Sportartikelhersteller Adidas hat nach einem Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG) das Recht an einer seiner Drei-Streifen-Marken verloren. Das Unternehmen habe nicht nachgewiesen, dass das Zeichen aus drei parallelen, in beliebiger Richtung angebrachten Streifen in der gesamten EU bei den Verbrauchern genug Unterscheidungskraft erlangt habe, befanden die Richter.

Viele von Adidas vorgelegte Beweise seien ungültig, da sie etwa umgekehrte Farbschemata aufwiesen - weiße Streifen auf schwarzem Hintergrund anstatt schwarze Streifen auf weißem Grund. Die Aktie des Dax-Konzerns verlor am Mittwochmorgen rund 1,2 Prozent, nachdem es in der vergangenen Woche deutlich bergauf gegangen war.

Hintergrund des Falls war eine Entscheidung des EU-Markenamts nach einer Beschwerde eines Konkurrenzunternehmens. Adidas hatte dagegen in Luxemburg geklagt. Theoretisch ist nun noch der Weg zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) möglich. Eine Adidas-Sprecherin hatte vorab darauf verwiesen, dass es bei dem Fall nur um eine bestimmte Ausführung der Drei-Streifen-Marke gehe. Der umfangreiche markenrechtliche Schutz, der für die drei Streifen in unterschiedlichen Formen in Europa bestehe, bleibe unberührt. (dpa, mum)

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