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Gerichtsurteil: Textildiscounter Kik muss Minijobbern höhere Löhne zahlen

"Sittenwidrig“ – so bezeichnete Verdi die 5,20 Euro Stundenlohn, die der Textildiscounter Kik über mehrere Jahre einer Minijobberin zahlte. Die Frau klagte und das Arbeitsgericht Dortmund gab ihr nun Recht. Die Richter entschieden, dass eine Entlohnung von mindesten 7,90 Euro pro Stunde ihrer Tätigkeit angemessen sei.

Der Textildiscounter Kik ist vom Arbeitsgericht Dortmund dazu verurteilt worden, einer geringfügig Beschäftigten einen höheren Lohn nachzuzahlen. Die Frau sei mit einem Stundenlohn von 5,20 Euro unangemessen niedrig vergütet worden, entschied das Gericht.

Das zur Tengelmann-Gruppe gehörende Unternehmen muss nun für die vergangenen vier Jahre die Differenz zu einem angemessenen Lohn, der nach Auffassung des Gerichts zwischen 7,90 und 8,20 Euro liegt, nachzahlen. Insgesamt sind dies über 9000 Euro.

Signalwirkung für Kik-Beschäftigte

Die 46 Jahre alte Klägerin wird von der Gewerkschaft Verdi unterstützt. "Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass es sich bei den auffällig niedrigen Entlohnungen bei Kik um eine sittenwidrige Entlohnung handelt", sagte die Geschäftsführerin des Bezirks Mülheim-Oberhausen, Henrike Greven. Sie hoffe auf positive Auswirkungen für zahlreiche Kik-Beschäftigte. "Wenn sie klug sind, passt Kik nun die Löhne und Gehälter aller Beschäftigten an." Nach ihren Angaben sind in Deutschland eine Reihe ähnlicher Verfahren anhängig.

Der Vorsitzende Richter Peter Wolffram hatte zuvor in der Verhandlung festgestellt, dass mit 5,20 Euro rund die Hälfte des Tariflohns gezahlt werde. Gleichzeitig bezeichnete er den Tariflohn als "wichtiges Kriterium" für die Entscheidung. Der Gesetzgeber wolle eine Vergütung, "die nicht auffallend unangemessen ist". Kik-Anwalt Frank Hahn wies dies zurück. "Eine Vergütung für Minijobber in dieser Größenordnung ist durchaus üblich", sagte er. (iba/dpa)

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