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Vergleicht sich VW mit seinen deutschen Kunden? Das Oberlandesgericht Braunschweig hat eine Frist bis zum 31. Dezember dieses Jahres gesetzt, innerhalb derer sich der Konzern entscheiden soll.

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Exklusiv

Geschädigte Dieselkunden entscheiden sich um: Zehntausende springen von VW-Musterfeststellungsklage ab

Einst waren es 470.000 Verbraucher, die bei der gemeinsamen Klage gegen VW mitmachen wollten. Doch viele wollen nun auf eigene Faust vor Gericht ziehen.

Von den einst 470.000 Dieselkunden, die sich der Musterklage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (VZBV) gegen Volkswagen angeschlossen hatten, sind offenbar Zehntausende wieder abgesprungen, viele auf den letzten Drücker. Das zeigen neue Zahlen des Bundesamts für Justiz, die dem Tagesspiegel (Freitagausgabe) vorliegen.

Danach hat die Behörde, die das Klageregister führt, rund 77.000 Rücknahmeanträge erhalten, viele von ihnen erst kurz vor Ablauf der Rücknahmefrist. Diese war am 30. September abgelaufen, dem ersten Verhandlungstag der Musterfeststellungsklage. Weit über 25.000 Erklärungen hat das Bundesamt für Justiz nach eigenen Angaben erst in den letzten Tagen vor Ablauf dieser Frist bekommen. Verbraucheranwälte hatten VW-Dieseleigentümern dazu geraten und ihnen empfohlen, auf eigene Faust zu klagen.

Von den 77.000 Rücknahmeanträgen hat die Behörde inzwischen mehr als die Hälfte bearbeitet und in das Klageregister eingetragen. Das Bundesamt für Justiz hat dem Oberlandesgericht Braunschweig, das für die Musterfeststellungsklage zuständig ist, am Donnerstag einen aktualisierten Auszug aus dem Klageregister zugesandt, sagte ein Behördensprecher dem Tagesspiegel.

Das ist wichtig, um mögliche Vergleichsverhandlungen zwischen Volkswagen und dem VZBV zu erleichtern. Das Oberlandesgericht Braunschweig drängt Volkswagen dazu, VW will sich aber erst auf Vergleichsverhandlungen einlassen, wenn der Konzern eine genaue Zahl hat, wie viele Kunden noch im Klageregister registriert sind und überhaupt noch an dem Verfahren teilnehmen wollen. Das ist aber nicht so einfach festzustellen.

Denn viele Verbraucher haben ihre Rücknahmeerklärungen doppelt und dreifach eingereicht, oft ohne Angabe des Geschäftszeichens. In vielen Fällen sei es daher schwierig, die Abmeldungen Personen zuzuordnen, räumte der Behördensprecher ein.

Man habe aber inzwischen über die Hälfte der Rücknahmeerklärungen erledigt. „Die Prüfung der übrigen Rücknahmeerklärungen wird allerdings noch einige Zeit über den Jahreswechsel hinaus in Anspruch nehmen“, sagte der Sprecher dem Tagesspiegel.

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