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Wirtschaft: "Gesellschaft bürgerlichen Rechts": Urteil macht Klage gegen GbR einfacher

Eine "Gesellschaft bürgerlichen Rechts" (GbR) kann künftig im eigenen Namen vor Gericht klagen und verklagt werden. In einem am Montag verkündeten Urteil hat der Bundesgerichtshof der GbR die "Rechts- und Parteifähigkeit" zuerkannt und ist damit von seiner früheren Rechtsprechung abgerückt.

Eine "Gesellschaft bürgerlichen Rechts" (GbR) kann künftig im eigenen Namen vor Gericht klagen und verklagt werden. In einem am Montag verkündeten Urteil hat der Bundesgerichtshof der GbR die "Rechts- und Parteifähigkeit" zuerkannt und ist damit von seiner früheren Rechtsprechung abgerückt. Bisher mussten bei Rechtsstreitigkeiten alle Gesellschafter einzeln als Kläger oder Beklagte auftreten. Die Entscheidung hat erhebliche praktische Bedeutung, weil zum Beispiel Ärzte, Rechtsanwälte und andere Freiberufler wie auch die bauwirtschaftlichen Arbeitsgemeinschaften häufig in der Rechtsform einer GbR zusammengeschlossen sind. (Aktenzeichen II ZR 331/00 vom 29. Januar 2001.) Nach den Worten des II. BGH-Zivilsenats ist die GbR dann rechts- und parteifähig, wenn es um eigene vertragliche Rechte und Pflichten der Gesellschaft geht. Damit sind die Probleme ausgeräumt, die etwa bei einer Klage gegen große Gesellschaften mit einem häufig wechselnden Mitgliederbestand entstehen.

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