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Vier Monate vor der Wahl will die Regierung ein Zeichen setzen - auch, weil die Verteilungsdebatte den Urnengang entscheidend beeinflussen könnte.

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Gesetzentwurf der Regierung: Neue Regeln gegen die Gier

Die Luft für Abzocker wird dünner: Schärfere Gesetze sollen den Trend zu immer höheren Managergehältern stoppen

Aktionäre börsennotierter Unternehmen sollen künftig über die Vergütung der Top-Manager abstimmen können. Statt des Aufsichtsrats soll in Zukunft einmal pro Jahr die Hauptversammlung über die Höhe der Gehälter und Boni entscheiden. Das sieht eine Änderung des Aktienrechts vor, die das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen hat. Bislang können Aktionäre nur über die Managergehälter abstimmen, wenn der Aufsichtsrat dies zulässt.

Auslöser war eine Volksabstimmung in der Schweiz von Anfang März gewesen, die im Nachbarland eine Mehrheit bekommen hatte. Ihre Ziele macht sich nun die schwarz-gelbe Koalition zu eigen. Im Nachbarland hatte Pläne für heftige Debatten gesorgt, dem zurückgetreten Chef des Pharmakonzerns Novartis, Daniel Vasella, eine Abfindung von umgerechnet fast 60 Millionen Euro unter der Auflage zu geben, einige Jahre nicht für die Konkurrenz zu arbeiten.

Die Neuregelung, die vom Bundestag noch verabschiedet werden muss, sei eine effektive und angemessene Antwort auf übermäßige Vergütungen einzelner Manager und solle „Selbstbedienung“ in großen Konzernen vermeiden, sagte der Parlamentarische Justiz-Staatssekretär Max Stadler (FDP). Gesetzliche Gehalts-Obergrenzen soll es nicht geben. „Die Regeln verpflichten den Aufsichtsrat zu einer verschärften Rechenschaft für sein Tun“, sagte Stadler. Vorgesehen ist demnach, dass die Eigentümer börsennotierter Unternehmen auf der Hauptversammlung einmal im Jahr zwingend über das System der Vergütungen und die konkrete Höhe der Bezüge abstimmen. Dafür muss konkret benannt werden, welche Einkunftshöhe maximal erzielbar wäre. So würden „die häufig abstrakten Komponenten eines Vergütungssystems für die Aktionäre wie für die Öffentlichkeit greifbar und real“, erklärte Stadler.

Der Staatssekretär betonte, mit zusätzlicher Transparenz sei eine Billigung oder Missbilligung der Arbeit des Aufsichtsrats verbunden. Unverhältnismäßige Eingriffe in Eigentümerrechte und die Freiheit der Wirtschaft würden aber vermieden. Union und FDP hatten sich erst nach einer erfolgreichen Volksabstimmung gegen Gehaltsexzesse in der Schweiz und der großen öffentlichen Debatte zum Handeln entschlossen. (mit dpa/rtr)

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