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Wirtschaft: Gesetzes-Novellen: Bundesrat verabschiedet Gesetze zu Betriebsverfassung, Postmonopol und Rabattgesetz

Das Betriebsverfassungsgesetz wird erneuert. Der entsprechenden Novelle der Bundesregierung hat der Bundesrat am Freitag in Berlin zugestimmt.

Das Betriebsverfassungsgesetz wird erneuert. Der entsprechenden Novelle der Bundesregierung hat der Bundesrat am Freitag in Berlin zugestimmt. Auch das Rabattgesetz kann nun mit Billigung des Bundesrats abgeschafft werden. Darüber hinaus bleibt das Briefmonopol der Deutschen Post AG bis 2007 bestehen. Ein Antrag der Monopol-Gegner, den Vermittlungsausschuss anzurufen, erhielt in der Länderkammer keine Mehrheit.

Mit der Novelle des Betriebsverfassungsgesetzes sollen vor allem die Rechte von Arbeitnehmer in Kleinbetrieben gestärkt werden. Das "kleine Grundgesetz" der Betriebe wird rechtzeitig zu den nächsten Betriebsratswahlen im nächsten Jahr in Kraft treten. Die Gewerkschaften begrüßten das Gesetz, von den Arbeitgebern kam Kritik. Erklärtes Ziel der Neufassung ist es, die Regeln von 1972 der heutigen Arbeitswelt anzupassen. Wichtige Punkte sind die Erleichterung von Betriebsratswahlen in Kleinbetrieben, niedrigere Schwellen für die Anzahl und die Freistellung von Betriebsratsmitgliedern sowie mehr Rechte bei Beschäftigungssicherung und Weiterbildungsmaßnahmen.

Das Briefmonopol der Deutschen Post AG für Briefe bis 200 Gramm und Massendrucksachen bis 50 Gramm wird trotz des Widerstands mehrer Bundesländer bis 2007 verlängert, da die Gesetzesänderung als nicht zustimmungspflichtig eingestuft wurde. Das Monopol sollte bisher am 31. Dezember 2002 auslaufen. Die Bundesregierung will mit dieser Änderung des Postgesetzes verhindern, dass Deutschland seinen Postmarkt öffnet und europäische Wettbewerber aus weiterhin gesicherten Monopolmärkten wie Frankreich hereindrängen. Heftiger Protest gegen die Verlängerung war vor allem von den privaten Konkurrenten der Deutschen Post AG gekommen. Auch die Opposition sowie Wirtschaftsverbände kritisierten, diese hätten im Vertrauen auf das Ende des Monopols investiert und müssten jetzt um ihre wirtschaftliche Basis fürchten.

Der Bundesrat stimmte auch dem "Gesetz zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung im Güterkraftverkehr" zu. Damit sind Transportunternehmer künftig verpflichtet, nur Fahrer einzusetzen, die eine Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung vorweisen.

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