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Zarte Gewächse. Oft reichen kleine Beträge, um ein Unternehmen zu starten. Doch das Risiko ist immer groß.

© Kitty Kleist-Heinrich

Gesetzesänderung: Start-ups auf dem Trockenen

Eine Änderung im Steuerrecht könnte die Finanzierung von jungen Firmen erschweren. Die Szene wehrt sich. Die Berliner Wirtschaftssenatorin sieht noch Diskussionsbedarf.

Fast jeden Tag, so scheint es, geht in Berlin ein neues Unternehmen an den Start. Gerade in der Internetszene tut sich viel und immer mehr in- und ausländische Investoren sind bereit, in Start- ups der Hauptstadt zu investieren. Geld kommt nach Berlin, Arbeitsplätze entstehen. Doch Investoren und Unternehmen haben Sorge, dass diese positive Entwicklung wieder abgewürgt wird – durch eine Änderung im Steuerrecht. „Wir müssen befürchten, dass wir über unsere bisherigen Kanäle kein Geld mehr bekommen“, sagt Verena Delius, Geschäftsführerin des Berliner Start-ups Goodbeans, das digitale Spiel- und Lernangebote für Kinder entwickelt.

Hintergrund: Der Bundesrat hat eine Änderung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für das Jahressteuergesetz 2013 vorgeschlagen. Der könnte für die Beteiligungsszene von immenser Bedeutung sein, warnt die internationale Kanzlei Osbourne Clarke. Seit mehr als zehn Jahren können inländische Gesellschaften Gewinne aus Beteiligungsverkäufen fast steuerfrei kassieren. Die effektive Steuerlast liegt lediglich bei 1,5 Prozent. Der Europäische Gerichtshofs ist jedoch der Auffassung, dass dies gegen EU-Recht verstößt, weil ausländische Kapitalgesellschaften nur dann in den Genuss dieser Steuervergünstigung kommen, wenn sie mindestens zehn Prozent an einer deutschen Kapitalgesellschaft halten. Um die Diskriminierung zu beenden, schlägt der Bundesrat vor, auch bei deutschen Gesellschaften eine Mindestbeteiligungsgrenze von zehn Prozent einführen. Bei kleineren Beteiligungen würden Veräußerungsgewinne dann mit 30 Prozent besteuert. Die andere Variante, die Grenze für alle abzuschaffen, würde dagegen „erhebliche Steuermindereinnahmen“ bedeuten.

„Ich sehe ein, dass der Staat nicht auf die Steuereinnahmen verzichten will“, sagt Christian Vollmann, Geschäftsführer der Online-Partnervermittlung eDarling. Die Rede sei von zwei Milliarden Euro Mindereinnahmen. Sein Vorschlag: Die Zehn-Prozent-Grenze auch für ausländische Investoren abzuschaffen und zugleich die effektive Besteuerung so weit zu erhöhen, dass der Steuerausfall ausgeglichen wird. „Das würde ausländische Investitionen in Deutschland attraktiver machen“, sagt Vollmann. „Und mit einer Steuerbelastung um die drei Prozent könnten wir leben.“ Hinzukomme: Dann würden alle gleich besteuert, auch die großen Gesellschaften die Beteiligungen von mehr als zehn Prozent halten.

Mehr als 1000 Gründer und Investoren haben bereits ein Manifest des Internetportals Gründerszene unterschrieben, das sich gegen die Gesetzesänderung richtet. „Deutschland ist auf dem Weg, sich zu einem Zentrum für Neugründungen mit internationaler Innovationskraft zu entwickeln“, heißt es darin. „Die Gesetzesänderung würde diesen Weg deutlich verlangsamen.“ Ein großes Problem sehen Unterzeichner wie Delius oder Vollmann darin, dass es für private Investoren, die kleinere Summen geben, unattraktiver wird, das große Risiko einzugehen und sich bei Start-ups zu engagieren. „Wir brauchen aber dringend diesen unkomplizierten, flexiblen und schnellen Finanzierungsweg“, sagt auch Günter Faltin, der den Arbeitsbereich Entrepreneurship an der FU Berlin leitet und selbst in knapp einem Dutzend Start- ups investiert ist. Banken seien für diese Firmen nicht die richtigen Partner.

In der Anfangsphase sind die erfahrenen Investoren auch als Ratgeber enorm wichtig. „Bisher konnte ich 98,5 Prozent meiner Erlöse wieder investieren“, sagt Vollmann. Er selbst hat zwischen 5000 und 10 000 Euro in mehr als 30 Firmen gesteckt. „Wenn ich demnächst 30 Prozent Steuern zahlen muss, wird es erheblich weniger sein.“ Die großen Venture- Capital-Firmen wiederum interessierten sich nicht für so kleine Beteiligungen wie ihr Unternehmen sie brauche, sagt Delius. Hinzukommt: Die Steuer soll rückwirkend gelten. Da junge Firmen wachsen, kann es schnell passieren, dass ein Investor unter die zehn Prozent Beteiligungsschwelle fällt und dann deutlich mehr Steuern zahlen muss als kalkuliert.

Die Berliner Wirtschaftssenatorin Sybille von Obernitz sieht noch Diskussionsbedarf beim Jahressteuergesetz. Für Berlin sei die aktive Start-up-Szene von großer wirtschaftlicher Bedeutung. „Deshalb wollen wir Voraussetzungen dafür schaffen, dass Erträge aus der Frühphasenfinanzierung von Gründungen der Branche wieder reinvestiert werden“, sagte die Senatorin dem Tagesspiegel. „Grundsätzlich sehe ich bei aller auch haushaltspolitischen Sensibilität, dass wir erheblich mehr gewinnen, wenn wir Reinvestitionen in die Start-up-Szene motivieren.“

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