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Wirtschaft: Gesetzesinitiative zur Förderung ausländischer Investitionen droht durch Angst vor Fremdbestimmung zu scheitern

Die Türkische Republik ist schon ein dreiviertel Jahrhundert alt, doch das Trauma vom Untergang des Osmanischen Reiches lebt in ihr weiter. Die kollektive Erinnerung an den Verfall der Jahrhunderte alten Macht wird in diesen Tagen an einer scheinbar selbstverständlichen wirtschaftspolitischen Maßnahme sichtbar: Die Anwendung internationaler Spielregeln im Umgang mit ausländischen Investoren droht historischen Ängsten zum Opfer zu fallen.

Die Türkische Republik ist schon ein dreiviertel Jahrhundert alt, doch das Trauma vom Untergang des Osmanischen Reiches lebt in ihr weiter. Die kollektive Erinnerung an den Verfall der Jahrhunderte alten Macht wird in diesen Tagen an einer scheinbar selbstverständlichen wirtschaftspolitischen Maßnahme sichtbar: Die Anwendung internationaler Spielregeln im Umgang mit ausländischen Investoren droht historischen Ängsten zum Opfer zu fallen. Das böse Wort von den "Kapitulationen" macht die Runde - und eine von der Wirtschaft dringend erwartete Gesetzesinitiative zur Förderung ausländischer Investitionen droht deshalb zu scheitern.

Der Widerstand gegen die Neuerung reicht so weit, dass die Regierung die für diesen Dienstag geplante erste Lesung der Reform wieder von der Tagesordnung der Volksvertretung nahm: Sie befürchtete, dass noch nicht einmal alle Abgeordneten der Regierungsparteien für die Vorlage stimmen würden.

Zur Förderung der Auslandsinvestitionen will die Regierung eine Verfassungsänderung durchboxen, mit der einem internationalen Abkommen über die Schlichtung bei Rechtsstreitigkeiten auch in der Türkei zur Geltung verholfen würde. Zwar ist die Türkei der New Yorker Schlichtungskonvention von 1958 schon beigetreten; danach können etwa internationale Ausschreibungen unter die Aufsicht einer supranationalen Instanz gestellt werden, um die Rechtssicherheit für ausländische Investoren zu verbessern. Der praktischen Anwendung in der Türkei steht aber noch ein Passus in der Verfassung im Wege, nach der die türkische Justiz in allen Dingen das letzte Wort hat. Die Anerkennung der internationalen Spielregeln sei eine Voraussetzung für Investorenvertrauen, sagt der türkische Industriellenverband Tüsiad.

Ganz anders sieht das aber die türkische Öffentlichkeit: "Kapitulation" gellt es durch die Presse. "Kapitulationen" hießen die Verträge, mit denen die osmanischen Sultane ab 1536 ausländischen Mächten bestimmte Privilegien wie Handelsfreiheit, Steuerfreiheit und juristische Sonderregeln zuschlugen. Im Laufe der Jahrhunderte wurden mit den meisten europäischen Mächten solche "Kapitulationen" abgeschlossen. Die Folge war, dass die Westmächte bis zum Ende des 19. Jahrhunderts weitgehende Kontrolle über die Wirtschaft des Reiches bekamen. Die Abschaffung der Kapitulationen war daher ein wichtiges Anliegen der Türken im Friedensvertrag von Lausanne, der 1923 die Anerkennung der Türkischen Republik festschrieb.

Aufgrund dieser Vorgeschichte ist wegen der Regierungspläne eine heftige Debatte ausgebrochen: Das Erbe von Lausanne beschwor die Zeitung "Milliyet" in ihrem Feldzug gegen die New Yorker Konvention. "Hürriyet" hält dagegen, dass "die ganze Welt und sogar Frankreich" die internationale Schlichtung praktiziere. Mit der Absetzung der Reform von der Tagesordnung haben die Gegner der Neuerung nun einen Etappensieg errungen. Ministerpräsident Bülent Ecevit erklärte aber trotzig, nicht zurückzuweichen. Die Anhänger der Reform in der türkischen Wirtschaft hoffen jetzt, dass die skeptische Öffentlichkeit durch eine Aufklärung über die Vorteile der internationalen Schlichtung doch noch überzeugt werden kann.

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