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Entspannt und ist gesund: der Besuch in der Sauna.

© dpa/Marcus Führer

Gesetzliche Lohnerhöhung: Schwitzen statt Mindestlohn

Seit zehn Tagen sind 8,50 Euro Euro die Stunde fällig – manche Unternehmen versuchen sich mit ungewöhnlichen Angeboten zu retten.

Der Mindestlohn setzt Kreativität frei. Ein Kneipenwirt zum Beispiel forderte seine Kellnerinnen und Kellner auf, das Trinkgeld in einen Topf zu werfen, aus dem dann die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Lohnerhöhung finanziert werden könnte. Noch heißer ist die Geschichte aus einem Wellnessbetrieb: Die Beschäftigten bekommen statt 8,50 Euro einen Gutschein für die hauseigene Sauna. Schwitzen statt Mindestlohn. Die Mitarbeiter des Callcenters „Facts“ in Madgeburg bekommen in diesen Tagen einige mehr oder weniger hübsche Anekdoten aus der Welt der Wirtschaft erzählt.

Ein paar hundert Anrufer landen hier jeden Tag, wenn sie die Mindestlohn-Hotline des DGB (0391/4088003) anrufen. Meistens geht es bislang schlicht um Information und Aufklärung, Beschwerden sind selten. Ob und wie der Mindestlohn umgesetzt wird, zeigt sich in ein paar Wochen, wenn die erste Gehaltsabrechnung ansteht. Ein paar Anhaltspunkte gibt es indes aus den Branchen, wo die meisten Beschäftigten Mindestlohn beziehen: im Gastgewerbe und im Handel.

Das Gastgewerbe kann kaum auf Personal verzichten

Dass die 8,50 Euro gezahlt werden müssen, steht außer Frage. Aber welche Arbeitszeit wird zugrundegelegt, wie wird die Zeit ermittelt und dokumentiert? Bundesweit sind im Gastgewerbe 860 000 Personen sozialversicherungspflichtig beschäftigt, fast im selben Umfang kommen geringfügig Beschäftigte hinzu, von denen viele unter 8,50 Euro liegen. Vor allem in Ostdeutschland.

Der Branchenverband in Mecklenburg-Vorpommern sieht die Hotels und Restaurants mit einen ganzen Strauß an Maßnahmen auf den Mindestlohn reagieren: Effizienz erhöhen, Abläufe verändern, beim Mittagstisch sparen, die Einkaufskosten drücken und die Preise erhöhen. Personalabbau dagegen sei kaum möglich. „Wir sind eine höchst personalintensive Branche, dem Stellenabbau sind da Grenzen gesetzt“, meint Matthias Dettmann vom Verband Dehoga in Schwerin. Das bestätigt auch die amtliche Statistik. „Größere negative Wirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Beschäftigung und Arbeitslosigkeit sind gegenwärtig nicht wahrnehmbar“, sagt Enzo Weber vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg (BA).

Spannend wird es im Frühling, wenn üblicherweise für die Saison eingestellt wird

Kommt vielleicht noch, schließlich hatten diverse Ökonomen den Abbau von ein paar hunderttausend Arbeitsplätzen vorausgesagt, vor allem in Ostdeutschland, wo fast jeder fünfte Arbeitnehmer wegen des Mindestlohns ein höheres Einkommen bekommen soll. Mit einer entsprechenden Kostenbelastung für die Firmen. In Mecklenburg-Vorpommern zählt die BA jedenfalls noch keine zusätzlichen Arbeitslosen, aber interessant wird es im Frühling, dann „wird sich zeigen, ob es zu den jahreszeitlich üblichen Wiedereinstellungen der Saisonarbeitskräfte im Hotel- und Gaststättenbereich kommt“, sagt Margit Haupt-Koopmann, Chefin der Regionaldirektion Nord der BA.

Eine App für die Erfassung der Arbeitszeit

Im Berliner Gastgewerbe arbeiten 75 000 Personen in einem „normalen“, sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis, hinzu kommen etwa 170 000 geringfügig Beschäftigte im Hotel und Restaurant, bei Caterern oder in Kantinen. Die Branche ist vielfältig, manche Betriebe können 8,50 Euro locker zahlen, andere, insbesondere Häuser mit langen Öffnungszeiten, haben „Riesenprobleme“, wie es beim Dehoga heißt. Alle müssen sich einstellen auf die Erfassung und Dokumentation von Arbeitszeit – im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes, das die Obergrenze bei zehn Stunden setzt.

Verdi und die Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG) lassen derzeit eine App entwickeln, mit der die Köche und Kellner und Hotelbediensteten demnächst auf dem Smartphone ihre Arbeitszeit erfassen und dokumentieren können. Wenn die dann von der bezahlten Zeit abweicht, kommt die Gewerkschaft ins Spiel. Im Februar soll die App verfügbar sein. Dann machen sich auch Mindestlohn-Teams der NGG auf den Weg, um direkt in den Gaststätten das Personal über alle möglichen Facetten rund um den Mindestlohn zu informieren.

Handwerk und Handel sind besonders unzufrieden

Steigende Preise. Die Bäcker erwarten, dass Brot und Brötchen teurer werden.
Steigende Preise. Die Bäcker erwarten, dass Brot und Brötchen teurer werden.

© dpa

In Handwerk und Handel ist der Ärger über die 8,50 Euro immer noch groß. Johannes Kamm, Geschäftsführer des Bäcker- und Konditorenverbandes Berlin- Brandenburg erwartet zwar kaum Entlassungen in Berlin. Aber auf dem flachen Land. „In Brandenburg werden wir bei der Beschäftigung einen Rückgang verzeichnen“, glaubt Kamm. „Wir befürchten, dass zehn bis 30 Prozent der Filialen die kommenden zwei Jahre nicht überstehen. Vor allem bei mittleren und kleinen Betrieben, die einen Lohnkostenanteil von 40 bis 50 Prozent haben, wird es schwierig“.

Die Geschäftsführerin der sächsischen Bäckerinnung, Manuela Lohse, teilt die Einschätzung: „Der Mindestlohn als solcher wird akzeptiert, aber es wird Betriebsschließungen geben“, sagt sie. „Wenn man ungelernten Kräften schon 8,50 Euro bezahlen muss, will der Alt-Geselle natürlich auch einen entsprechend höheren Lohn.“ In der Folge steige der gesamte Personalaufwand. Schon ohne Mindestlohn stünden die Bäckereien unter Druck. Discounter mit Backstationen hätten viel geringere Lohnkosten und könnten Backwaren günstiger anbieten.

Und dann sind es vor allem kleine Firmen, die über den bürokratischen Aufwand, die Erfassung und Dokumentation der Arbeitszeit klagen. „Die Machbarkeitsgrenze bei den Dokumentationen ist deutlich überschritten. Man müsste mal einen Politiker in einen kleinen Bäckerbetrieb reinsetzen, damit er erfährt, wofür er die Hand gehoben hat. Ohne Preissteigerungen wird es nicht gehen“, sagt Heinz Essel von der Bäcker- und Konditorenvereinigung Nord.

Starkes Ost-West-Gefälle bei der Bezahlung von Zeitungszustellern

Das gilt auch für die Zeitungen, die ihre Zusteller besser bezahlen müssen. Obwohl die Branche Übergangsfristen hat – in diesem Jahr bekommen die Austräger mindestens 6,38 Euro und im nächsten Jahr 7,23 Euro, bevor 2017 auch hier 8,50 Euro zu zahlen sind – wird reichlich gestöhnt. „Das braucht ein Jahr, bis sich das zurechtruckelt“, heißt es beim Verband. Auch bei den Zeitungen gibt es die Ost-West-Problematik. In München ist ein Stundenlohn von 20 Euro für die Nachtarbeit eines Zustellers keine Seltenheit, im Osten gibt es häufig kaum mehr als fünf Euro. Den Betrieben, die künftig deutlich mehr zahlen müssen, wird die jüngste Analyse des gewerkschaftlichen Instituts IMK kaum ein Trost sein. Die Ökonomen sprechen von „monopsonistischer“ Marktmacht der Arbeitgeber: Diese Marktmacht führe dazu, dass die Unternehmen ihren Beschäftigten niedrigere Löhne zahlten, als aufgrund der betrieblichen Wertschöpfung der Beschäftigten angemessen wäre. Eine Lohnerhöhung durch den Mindestlohn würde deshalb die Beschäftigung nicht unrentabel machen und zum Arbeitsplatzabbau führen, „sondern nur die Gewinnmarge des Unternehmers reduzieren“. Die Erfahrungen mit dem Mindestlohn werden diese These in den nächsen Monaten bestätigen. Oder auch nicht.

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