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Mit der Gesundheitskarte soll Flüchtlingen der Gang zum Arzt erleichtert werden.

© dpa

Gesundheitskarte für Flüchtlinge: CSU fordert "Schadensbegrenzung"

Die CSU ärgert sich über den Beschluss, den Ländern die Einführung von Gesundheitskarten für Flüchtlinge zu erleichtern - und fordert "Schadensbegrenzung".

Der CSU-Gesundheitsexperte Georg Nüßlein hat die Entscheidung, den Ländern die Ausgabe von Gesundheitskarten an Flüchtlinge ohne wesentliche Einschränkungen zu erleichtern, kritisiert. Es sei richtig, dass Flüchtlinge medizinisch versorgt werden müssen, sagte Nüßlein dem Tagesspiegel. "Aber wenn wir signalisieren, dass jeder - also auch diejenigen, die ohne berechtigten Asylgrund zu uns kommen - vom ersten Tag an einen umfassenden Anspruch auf alle Gesundheitsleistungen hat, würden wir was falsch machen“, meinte er und warnte erneut vor der „Anreizwirkung“ insbesondere auf Menschen, die aus wirtschaftlichen Gründen Asyl beantragen.

Scharfe Sanktionen bei Leistungsmissbrauch verlangt

Nun gehe es darum, „Schadensbegrenzung zu betreiben und ganz klar zu machen, dass die Leistungen für Asylbewerber dadurch nicht ausgeweitet werden“, sagte der CSU-Politiker. Außerdem seien Regelungen nötig, die bei „Missbrauch und Geschäftemacherei“ scharfe Sanktionen vorsehen. So sei es denkbar, Ärzte in Regress zu nehmen, wenn sie über das medizinisch notwendige Maß hinaus Leistungen für Flüchtlinge abzurechnen versuchten.

Zuvor wurde, trotz des Widerstands aus der CSU und Teilen der CDU, beim Flüchtlingsgipfel am Donnerstag abend beschlossen, die Ausgabe von Gesundheitskarten an Flüchtlinge zu erleichtern. Das heißt nicht, dass alle mitmachen müssen. Wer seine Asylbewerber weiterhin nicht ohne Behörden-Genehmigung zum Arzt lassen möchte, kann dies auch künftig tun. Doch in den Ländern, die das Verfahren vereinfachen wollen, müssen die gesetzlichen Krankenkassen nun auch mitziehen.

Sie haben die Kosten der Behandlung dann erst einmal zu übernehmen, bekommen sie allerdings später von den Kommunen zurückerstattet. Gleichzeitig wurde nochmals betont, dass sich die Leistungen – egal ob mit Gesundheitskarte oder nicht – „wie bisher im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes bewegen“, also auf Akutbehandlungen beschränkt bleiben.

Bayern macht nicht mit

Nüßlein betonte, dass sich bei der Entscheidung zu den Gesundheitskarten die rot-grün regierten Länder mit einem „Sonderanliegen“ durchgesetzt hätten. Ihnen sei es dabei keineswegs nur um Verwaltungsvereinfachung gegangen. Bayern, so stellte der CSU-Politiker klar, werde jedenfalls auch künftig keine Gesundheitskarten für Flüchtlinge ausgeben.

Festgelegt wurde auch, dass Asylbewerber, die über eine abgeschlossene Ausbildung in einem Heilberuf verfügen, bei der medizinischen Erstversorgung der Aufnahmeeinrichtungen mittun dürfen. Zudem soll der Impfschutz für Asylbewerber verbessert und ihr Zugang zu psychologischer Betreuung erleichtert werden.

Konkret sieht der Entwurf von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) vor, dass die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission künftig auch für Asylbewerber gelten und dass Traumazentren, die Flüchtlinge behandeln, zur Sicherung der weiteren Versorgung eine Kassenzulassung erhalten.

SPD kritisiert "ideologische Scheuklappen"

Bei der Gesundheitskarte für Flüchtlinge seien "ideologische Scheuklappen von konservativer Seite völlig fehl am Platze", sagte Hilde Mattheis (SPD). Die Arbeit des Gesetzgebers sei mit den Beschlüssen aber noch nicht zu Ende. Nun komme es darauf an, die Leistungen besser zu koordinieren. "Es kann nicht sein, dass Unternehmen, die Medizintechnik und Impfstoffe bereitstellen, nicht wissen, an wen sie liefern sollen, weil es keine konkreten Ansprechpartner und Zuständigkeiten gibt." Um Engpässe auszugleichen, müsse zudem der Vorschlag der Ärztekammern aufgegriffen werden,  Studierende und Lehrende der Universitätskliniken sowie Ärzte im Ruhestand für die Erstuntersuchungen um Unterstützung zu bitten.

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