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Wirtschaft: Gewerbesteueranrechnung "nicht verfassungskonform" - Wirtschaftsverbände unterstützen Eichel

Die bisher bekannten Pläne von SPD und Grünen zur Reform der Besteuerung von Kapitalgesellschaften werden von den Wirtschaftsverbänden im Prinzip begrüßt. Die für Personenunternehmen geplanten Änderungen werden dagegen als noch nicht ausreichend bewertet.

Die bisher bekannten Pläne von SPD und Grünen zur Reform der Besteuerung von Kapitalgesellschaften werden von den Wirtschaftsverbänden im Prinzip begrüßt. Die für Personenunternehmen geplanten Änderungen werden dagegen als noch nicht ausreichend bewertet. So hält man im Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) die Senkung und Vereinheitlichung des Körperschaftsteuersatzes für ausgeschüttete und einbehaltene Gewinne auf 25 Prozent für einen richtigen Schritt. Zusammen mit der Gewerbesteuerbelastung würde Deutschland damit ab 2001 im internationalen Vergleich im Mittelfeld liegen. Zur Zeit beträgt der Körperschaftsteuersatz für einbehaltene Gewinne 40 Prozent und für ausgeschüttete Gewinne 30 Prozent. Ein Treffen von Koalitionspolitikern zu dem Thema am Montag im Finanzminsterium blieb ohne konkrete Ergebnisse.

Dem BDI zufolge ist vor allem beim Übergang vom heutigen Anrechnungsverfahren, das eine Doppelbelastung ausgeschütteter Körperschaftsgewinne verhindert, auf das künftige Halbeinkünfteverfahren, eine für die Unternehmen befriedigende Übergangsregelung erforderlich. Nach dem Halbeinkünfteverfahren müssen die Anteilseigner zur Vermeidung der Doppelbelastung künftig nur noch auf die Hälfte der Ausschüttungen Einkommensteuer gemäß ihrem individuellen Steuersatz zahlen.

Die für die Personenunternehmen beabsichtigten Reformvorstellungen werden demgegenüber von den Wirtschafsverbänden sehr viel kritischer eingestuft. Danach sollen Personenunternehmen einerseits die Wahlmöglichkeit haben, sich in vollem Umfang wie eine Kapitalgesellschaft besteuern zu lassen, um von dem künftig einheitlich 25 Prozent betragenden Körperschaftsteuersatz zu profitieren. Allen anderen Unternehmen, die weiterhin in der Einkommensteuer bleiben wollen, soll dagegen im Rahmen der Veranlagung eine pauschale Teilanrechnung der Gewerbesteuerlast in Höhe von voraussichtlich knapp 50 Prozent auf die Einkommensteuer eingeräumt werden. Die Gewerbesteuer soll dabei weiterhin als Betriebsausgabe vom zu versteuernden Gewinn abgezogen werden können. Dadurch entfällt bei manchen Unternehmen die Gewerbesteuer fast ganz.

Im BDI beklagt man die "Umwegkonstruktion" über die Gewerbesteuer. Es wäre sinnvoller, direkt bei der Gewerbesteuer anzusetzen. Für den DIHT ist dieses Modell ein "Schritt in die richtige Richtung". Wie der BDI hält allerdings auch der DIHT eine weitere Senkung der Einkommensteuersätze für erforderlich. Diese Auffassung vertritt auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH). Durch die Gewerbesteueranrechnung würden Unternehmen erst ab einem Gewinn von etwa 100 000 DM entlastet. Außerdem sei zu berücksichtigen, dass die Gegenfinanzierung vor allem durch die Senkung der degressiven Abschreibung einen erheblichen Teil der Entlastung durch die Gewerbesteueranrechnung kompensieren werde. Der ZDH hat zudem verfassungsrechtliche Bedenken, weil die Zusatzbelastung durch die Gewerbesteuer bei einer anderen Steuerart, nämlich der Einkommensteuer, berücksichtigt werde. Steuerrechtsexperten wie der Bonner Hochschulprofessor Wolfgang Schön äußern ebenfalls verfassungsrechtliche Bedenken. Laut Schön führt die geplante Anrechnung zu einer Störung des Finanzverfassungssystems, da das Gewerbesteueraufkommen zu Lasten der Einkommensteuer finanziert würde. Mittel aus der Einkommensteuer, die Bund und Ländern zustehen, würden systemwidrig auf die Gemeinden verlagert. Schön schlägt daher vor, ganz auf die Gewerbesteuer zu verzichten und gleichzeitig einen einheitlichen Spitzensteuersatz von 40 bis 45 Prozent bei gleichzeitiger Abschaffung des Solidaritätszuschlags einzuführen.

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