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Wirtschaft: Gewerbesteuerbald ein Fall für Karlsruhe?

Berlin Das Finanzgericht Niedersachsen hält die Gewerbesteuer für grundgesetzwidrig und hat deshalb das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingeschaltet. Nach Ansicht der niedersächsischen Richter ist die Gewerbesteuer in ihrer derzeitigen Form „eine verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung“.

Berlin Das Finanzgericht Niedersachsen hält die Gewerbesteuer für grundgesetzwidrig und hat deshalb das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingeschaltet. Nach Ansicht der niedersächsischen Richter ist die Gewerbesteuer in ihrer derzeitigen Form „eine verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung“. Denn während Freiberufler wie Ärzte und Anwälte von dieser Abgabe befreit seien, würden gewerblich tätige Unternehmer zur Kasse gebeten. Das verstoße gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, der im Grundgesetz verankert sei, sagte ein Sprecher des Finanzgerichts. Steuer-Experten unterstützen den Vorstoß aus Niedersachsen. „Aus rechtswissenschaftlicher Sicht ist eine Rechtfertigung für die Gewerbesteuer nicht mehr gegeben“, sagte Johanna Hey, Steuerrechtlerin an der Universität in Düsseldorf, dem Tagesspiegel. Die Gewerbesteuer sei eine willkürliche Sonderbelastung, sagt auch ihr Kollege Roman Seer von der Universität Bochum.

Die Abgabe für Gewerbetreibende wird von den Kommunen erhoben. Ursprünglich wurde die Steuer eingerichtet, um die Belastung der Kommunen durch Gewerbetreibende – wie etwa den Ausbau der Infrastruktur oder die Errichtung von Gewerbegebieten – auszugleichen. „Mittlerweile ist die Steuer nicht mehr als Gegenleistung an die Kommunen zu rechtfertigen“, sagte Hey. Denn in den Gemeindehaushalten würden die Ausgaben für das Gewerbe stark gesunken. Zudem würden alle Firmen über einen Kamm geschert. Denn eine IT-Firma müsse die Gewerbesteuer ebenso zahlen wie ein Schwerindustrie-Betrieb, trotz völlig unterschiedlicher Produktionsbedingungen.

Das niedersächsische Finanzgericht ruft das Verfassungsgericht bereits zum dritten Mal an. Die ersten Eingaben waren aus formalen Gründen abgelehnt worden. Karlsruhe hatte die Steuer zuletzt 1977 als verfassungskonform bestätigt. dro

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