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Girokonten: Das 985,15-Euro-Gesetz

Die Bundesregierung beschließt die Einführung von pfändungssicheren Konten. Schuldner sollen besser vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt werden.

Berlin - Die Bundesregierung will Schuldner besser schützen. Das Kabinett verabschiedete am Mittwoch einen Gesetzentwurf, der die Einführung eines Pfändungsschutzkontos vorsieht. Ein Guthaben von 985,15 Euro soll zukünftig auf dem Girokonto verbleiben und nicht gepfändet werden dürfen. Woher das Geld auf dem Girokonto stammt, ist unerheblich. Somit gelte der Pfändungsschutz auch für Hartz-IV-Empfänger und Selbstständige, sagte Justizministerin Brigitte Zypries (SPD). Bereits vor zwei Wochen hatte die Bundesregierung die Rechte von Schuldnern durch eine Vereinfachung des Verbraucherinsolvenzverfahrens gestärkt. Das neue Gesetz soll Ende 2008 in Kraft treten.

Verbraucher haben Dank des neuen Gesetzes Planungssicherheit und können laufende Ausgaben wie Miet- und Heizkosten bestreiten. Kontoinhaber können ihr bestehendes Konto selbstständig in ein pfändungssicheres Konto umwandeln. Eine automatische Änderung aller Konten war allerdings nicht möglich, da sonst die Gefahr bestanden hätte, dass man mehrere Konten bei verschiedenen Banken eröffnet und so den Freibetrag beliebig erhöht. Künftig müssen Verbraucher bei der Eröffnung eines Pfändungsschutzkontos eine Verpflichtungserklärung unterschreiben, mit der sie versichern, dass sie nur über ein einziges pfändungssicheres Konto verfügen. Auch die Banken profitieren von der neuen Pfändungsregelung, da immer ein bestimmter Betrag auf dem Konto verbleibt.

Zypries hofft, dass durch das neue Gesetz zukünftig alle 39,2 Millionen deutschen Haushalte ein Girokonto besitzen werden. Derzeit verfügen immer noch rund 500 000 Haushalte in Deutschland über kein eigenes Girokonto. „Ein Girokonto ist heutzutage Voraussetzung für die Teilhabe am modernen Wirtschaftsleben“, sagte die Justizministerin. Ohne Girokonto habe man Probleme seine Miete zu zahlen oder einen Arbeitsplatz zu finden. Bisher gingen 60 Prozent aller Kontoschließungen auf Kontopfändungen zurück und die neue Pfändungsregelung könnte helfen, Kontoschließungen zu reduzieren.

„Jetzt kann das Konto nicht mehr blockiert werden und dadurch wird es zu weniger Girokontokündigungen kommen“, sagte Frank Lücke, Referent für Recht und Steuern beim Verband Öffentlicher Banken. Deshalb begrüße der Verband das Gesetz, so Lücke. „Der Gesetzentwurf ist ein Fortschritt“, meinte auch Helga Springeneer, Schulden- und Insolvenzexpertin beim Bundesverband der Verbraucherzentralen. „Trotzdem hätten wir uns gewünscht, dass nach einer Frist von drei bis sechs Monaten die Pfändungsversuche unterbleiben“, sagte Springeneer. So hätten die Banken weniger zu tun und würden vermutlich seltener Konten schließen, argumentierte Springeneer.Christoph Giesen

Christoph Giesen

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