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Wirtschaft: Gold für Bildung ist kaum möglich

Interessen von Politik und Bundesbank laufen auseinander /Kanzleramt hält sich zurück

Frankfurt (Main) (mak/HB). Die Aussichten der Politik, nach vielen vergeblichen Versuchen in den Genuss des Goldes der Bundesbank zu kommen, waren auf den ersten Blick nie günstiger als heute. So hat Bundesbankpräsident Ernst Welteke schon vor Monaten angeregt, mit einem Teil der Goldreserven Forschung und Bildung zu finanzieren. Und die Bundesregierung wiederum sucht verzweifelt nach Mitteln für eine „Bundesstiftung Bildung“. Doch auf den zweiten Blick ist der Weg zum Goldverkauf noch weit und steinig. So wurde trotz ähnlicher Vorstellungen darüber, die Erlöse in die Bildung zu investieren, bisher kein Einvernehmen erzielt. „Es gibt keine Absprache zwischen uns und der Bundesregierung“, sagte ein BundesbankSprecher. „Nicht einmal im Vorstand ist dazu eine Entscheidung gefallen.“ Das Kanzleramt wollte „zu einer so sensiblen Sache“ nicht Stellung nehmen.

Die Bundesbank gehört zwar dem Staat, ihre Reserven lassen sich aber nicht so problemlos mobilisieren, wie die anderer Staatsunternehmen. So darf etwa die Notenbank Währungsreserven über einen bestimmten, nicht veröffentlichten Betrag hinaus nur mit Zustimmung der Europäischen Zentralbank veräußern. Wie viel Gold die Bundesbank verkaufen kann, hängt zudem davon ab, ob und zu welchen Bedingungen das Goldabkommen erneuert wird. Dieses sieht vor, dass 15 Notenbanken nur 400 Tonnen Gold jährlich verkaufen. Es läuft im September aus. Welteke bemüht sich um eine Verkaufsoption für Deutschland.

Beim Thema „Gold für Bildung“ muss also eine Einigung zwischen Bundesbank und Bundesregierung her, sonst hat die Politik schlechte Karten, an das Gold zu kommen. Doch die Interessen von Bundesbank und Politik sind nicht identisch. Welteke hat Prioritäten. In erster Linie will er die Substanz des Vermögens erhalten. Die Erlöse aus einem Goldverkauf sollen nicht an den Bund ausgeschüttet werden. Sie sollen angelegt und nur die Erträge daraus verwendet werden. Dafür muss das Bundesbankgesetz geändert werden. Dieses sieht vor, dass der Bundesbankgewinn über eine gesetzliche Rücklage hinaus an den Bund abzuführen ist.

Gewinne fließen in die Staatskasse

Verkauft die Bank Gold, darf sie nur behalten, was sie dafür bezahlt hat. Bewertungsgewinne fließen in die Staatskasse. Für die 111 Millionen Unzen Feingold beliefen sich die Bewertungsgewinne Ende 2003 auf 28,4 Milliarden Euro. Das sind fast vier Fünftel des aktuellen Werts des Goldbestands.

Das Finanzministerium schließt eine Änderung des Bundesbankgesetzes zwar nicht aus. „Ob der politische Wille dazu da ist, muss die Diskussion aber noch ergeben“, sagte eine Ministeriumssprecherin. Christine Scheel, finanzpolitische Sprecherin der Grünen, ist sogar gegen eine Änderung des Bundesbankgesetzes, hält es aber für richtig, dass die Bundesbank einen Teil ihres Goldbestands veräußert. Michael Meister, finanzpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, unterstützt dagegen Welteke. Die stille Reserve der Notenbank sei über Jahre aufgebaut worden und sollte nicht für kurzfristige Zwecke verwendet werden. Meister wäre bereit, über eine Änderung des Bundesbankgesetzes zu diskutieren, wenn es dafür plausible Argumente gäbe: „Ich sehe im Moment aber niemanden, der das anstrebt.“

Der CDU-Politiker hätte aber „ein riesiges Problem damit, wenn man außerhalb der Bundesbank und des Bundeshaushalts dritte Töpfe aufmacht, in die das Geld fließt.“ Das könnte etwa bedeuten, ohne Änderung des Bundesbankgesetzes die aus Goldverkäufen realisierten Gewinne am Bundeshaushalt vorbei direkt einer Stiftung zuzuweisen. Für Juristen ist das schwer vorstellbar. Der Gewinn sei an den Bund abzuführen und unterliege damit dessen Haushaltsrecht. Einen anderen Wechsel des Rechtsträgers sehe das Bundesbankgesetz nicht vor. Den Bund verpflichtet das Erblastentilgungsfonds- Gesetz, Einnahmen aus dem Bundesbankgewinn, die 3,5 Milliarden Euro übersteigen, dem Fonds zuzuführen. Um mit den Goldgewinnen eine Stiftung zu alimentieren, müsste das Gesetz geändert oder umgangen werden. Dann flössen die zusätzlichen Gewinne aber in den Haushalt und unterlägen dem politischen Entscheidungsprozess.

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