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Wirtschaft: Großbritannien: Blair pflegt das Erbe der Ära Thatcher

Werden Investoren gefragt, was den britischen Standort für sie so attraktiv macht, nennen sie stets den flexiblen Arbeitsmarkt. Schneller als beispielsweise in Deutschland ist es in Großbritannien möglich, sich in konjunkturell schwierigen Zeiten von Arbeitnehmern zu trennen.

Werden Investoren gefragt, was den britischen Standort für sie so attraktiv macht, nennen sie stets den flexiblen Arbeitsmarkt. Schneller als beispielsweise in Deutschland ist es in Großbritannien möglich, sich in konjunkturell schwierigen Zeiten von Arbeitnehmern zu trennen. An diesem wirtschaftspolitischen Erbe der Ära Thatcher hat auch die Labour-Partei unter Tony Blair keine Abstriche gemacht. Bislang ist das Land gut damit gefahren. Die Arbeitslosigkeit liegt trotz Konjunkturabkühlung immer noch in der Nähe des Rekordtiefs von weniger als einer Millionen Jobsuchenden. Eine Untersuchung von Ernst & Young belegt, dass Großbritannien in der Gunst ausländischer Investoren an der Spitze in Europa steht. Zwischen 1998 und 2000 wurden von rund 9600 Investitionsvorhaben 27 Prozent oder 2600 Projekte in Großbritannien durchgeführt.

Das hindert die britischen Gewerkschaften nicht daran, sich für eine stärkere Absicherung der Arbeitsplätze einzusetzen. Der Chef des Gewerkschaftsdachverbands Trades Union Congress (TUC), John Monks, sieht die britischen Arbeitnehmer als Beschäftigte zweiter Klasse in Europa. Stehen Unternehmen vor der Wahl, Arbeitsplätze in Europa abzubauen, würde es häufig Werke in Großbritannien treffen, da es dort kaum Schwierigkeiten gebe. So sei auch die Trennung des deutschen Automobilbauers BMW von Rover in völliger Übereinstimmung mit dem britischen Recht geschehen - ohne die Belegschaftsvertreter vorher zu informieren. "In keinem anderen EU-Land wäre das auf diese Art möglich gewesen", kritisiert Monks. Er fordert die Einrichtung von Ausschüssen, um die Belegschaft frühzeitig über besondere Arbeitsplatzmaßnahmen zu informieren. In die Bredouille geriet kürzlich der britische Bekleidungsriese Marks & Spencer, als er Entlassungen in Europa verkündete. Nach britischem Recht müssen entsprechende Maßnahmen erst der Börsenaufsicht mitgeteilt werden, nach französischem Recht den Beschäftigten. Französische Arbeitnehmer sind daher gerichtlich gegen die Entscheidung vorgegangen.

Unter dem Druck zunehmender Proteste hatte die französische Regierung Ende April eine Reihe von Verschärfungen des Arbeitsrechts in der Nationalversammlung angekündigt. Die neuen Regelungen sollen nach Worten des Premierministers Lionel Jospin Massenentlassungen vor allem bei den Unternehmen "teurer machen", die Jobs abbauen und Standorte schließen, obwohl sie schwarze Zahlen schreiben. "Wir wollen den Rationalisierungsentlassungen zuvor kommen, die Effizienz der Sozialpläne verbessern und die großen Industrieunternehmen zwingen, Reindustrialisierungsanstrengungen zu unternehmen", begründete Arbeits- und Sozialministerin Elisabeth Guigou ihr Regulierungspaket vor dem französischen Parlament. Im einzelnen will die Ministerin die gesetzlich vorgeschriebene Abfindungszahlung auf ein Fünftel eines Monatsgehalts pro Jahr der Betriebszugehörigkeit verdoppeln. Damit nimmt sie den jüngsten Trend der französischen Arbeitsrechtsprechung auf, die den alten gesetzlichen Mindestabschlag immer häufiger aufgestockt hat.

Des weiteren will Guigou zusätzlich ein Recht auf Umschulung für die Betroffenen von Sozialplänen einführen, ohne die Unternehmen allerdings formell zu solchen Maßnahmen zu verpflichten. Die Betroffenen würden während ihrer je nach Alter sechs bis neun Monate währenden Umschulung weiter als Beschäftigte des Unternehmens geführt. Die Finanzierung soll durch Kollektivabkommen von den Sozialpartnern geregelt werden. Auch gegen Werksschließungen geht die Regierung mit ihren Vorschlägen vor. Sie erwägt, Unternehmen zu neuen Investitionen auf stillgelegten Standorten zu verpflichten. Alles in allem sind die französischen Pläne Ergebnis einer monatelangen Antiglobalisierungsdebatte.

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