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Gründerzeit 21: Wandelnde Darlehen

Wie sich Start-ups finanzieren können.

Unternehmer haben eine Idee und brauchen Geld – von Investoren. Auf welche Art und Weise beide zueinander finden, wurde am Montag diskutiert. In seiner Rede betonte Rechtsanwalt André Eggert seine Vorliebe für Wandeldarlehen. Bei dieser Art von Investition verzichtet der Finanzier auf Anteile und gibt das Geld als Darlehen in das Start-up. Eggert ist einer der Top-Anwälte für Start-ups in Berlin, er hat bereits Firmen wie Soundcloud, 6 Wunderkinder und Atlantic Ventures beraten. „Wandeldarlehen sind gerade auch in Silicon Valley populär, wir brauchen in Berlin mehr davon“, sagte er.

Doch Eggert sprach nicht nur über Finanzierungsdetails. Er gab den jungen Unternehmern auch zwei grundsätzliche Botschaften mit auf den Weg. Erstens: „Der Weg ist lang, also trefft Vorkehrungen, schließt einen Ehevertrag, denn ihr wisst nie, wie es ausgeht.“ Und zweitens: „Investoren sind keine Gegner, sondern Partner. Arbeitet mit ihnen zusammen“, sagte Eggert.

Obwohl Berlin im globalen Wettbewerb gut dastehe, mangele es Deutschland insgesamt an „einer soliden Finanzierungsinfrastruktur“, erklärte der Rechtsanwalt. Viele Investoren hätten zudem noch nicht begriffen, dass man anfangs „ins Team, die Idee, die Aussichten“ investiere – und nicht etwa ins Unternehmen selbst, dessen Entwicklung niemand sicher vorhersagen könne. Doch gerade diese Ungewissheit, die nicht nur die neuen Firmen, sondern auch den Markt insgesamt betrifft, wirke sich in Deutschland negativ aus, weil die Risikobereitschaft in der hiesigen Investorenlandschaft nicht so ausgeprägt sei wie in anderen Ländern.

Zudem kritisierte Eggert das Stigma des Scheiterns in Deutschland. „Wir haben keine ,freedom to fail’, dabei muss es auch möglich sein, eine Firma in die Pleite zu führen und trotzdem wieder Vertrauen zu bekommen“, forderte er. Nicht jede Idee, die nicht aufgehe, sei schlecht. Manchmal sei es eben auch die Zeit, die noch nicht reif ist.

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