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Wirtschaft: Grüne wollen kleinere Läden begünstigen - Partei plädiert für Sonderregelungen beim Sonntagsverkauf

Im Streit über den Ladenschluss haben sich die Grünen für eine Bevorzugung kleiner Geschäfte ausgesprochen. Parteichefin Antje Radcke nannte am Mittwoch die Überlegung interessant, kleinen Einzelhändlern freie Hand bei den Öffnungszeiten zu geben.

Im Streit über den Ladenschluss haben sich die Grünen für eine Bevorzugung kleiner Geschäfte ausgesprochen. Parteichefin Antje Radcke nannte am Mittwoch die Überlegung interessant, kleinen Einzelhändlern freie Hand bei den Öffnungszeiten zu geben. Damit könne auch der Konzentration im Einzelhandel begegnet werden. Sie wandte sich jedoch gegen eine Freigabe des Sonntags als Verkaufstag. Die SPD-Politikerin Doris Barnett erklärte, es sei allenfalls eine Ausweitung der Öffnungszeiten in der Woche vorstellbar. Die Gewerkschaft HBV forderte die Berliner Behörden auf, die Öffnung des Kaufhofs am Alexanderplatz am Sonntag polizeilich unterbinden zu lassen.

Radcke sagte im ARD-Morgenmagazin, durch das zuletzt 1996 gelockerte Ladenschlussgesetz seien die Umsätze insgesamt nicht gestiegen. Profitiert hätten nur große Ketten und Geschäfte auf der grünen Wiese. Die kleinen Einzelhändler dagegen würden "an die Wand gedrängt und machen der Reihe nach zu". Zur Sonntagsöffnung äußerte sich Radcke ablehnend. Es müsse "noch so etwas wie eine Ruhe geben, dass Menschen miteinander noch so etwas wie eine gemeinsame Freizeit haben".

Die SPD-Politikerin und Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Arbeit, Barnett, wandte sich im ARD-Morgenmagazin strikt gegen eine Aufhebung der Sonntagsruhe. Beim Ladenschlussgesetz gehe es ja auch um die Mitarbeiter. Sie könne sich aber eine Änderung mit längeren Öffnungszeiten in der Woche und "vielleicht am Samstag auch ein oder zwei Stunden länger" vorstellen.

Die Diskussion um das Ladenschlussgesetz war erneut entbrannt, nachdem am Sonntag einige Kaufhäuser in Berlin und in Ostdeutschland geöffnet und einen Besucheransturm erlebt hatten. Die Kaufhof Warenhaus AG plädierte am Mittwoch erneut für die Abschaffung des Ladenschlussgesetzes aus dem Jahr 1956. Die Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen (HBV) forderte, die auch am kommenden Sonntag geplante Öffnung des Kaufhofs am Berliner Alexanderplatz polizeilich unterbinden zu lassen. "Ein Zwangsgeld reicht nicht mehr aus", sagte HBV-Landeschef Manfred Birkhan. Das Landesamt für Arbeitschutz "muss den Laden dicht machen". Wegen der Öffnung am vergangenen Sonntag hatte das Landesamt gegen Kaufhof ein Zwangsgeld von 50 000 Mark verhängt. Die HBV-Bundesvorsitzende Margret Mönig-Raane lehnte einen Aufruf zum Streik an Beschäftigte in am Sonntag geöffneten Kaufhäusern jedoch ab. "Das wäre ein wilder Streik", sagte sie der "Saarbrücker Zeitung". Die HBV werde weiterhin mit den Kirchen gegen die Sonntagsöffnung kämpfen.

Die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AgV) hingegen erklärte, eine Abschaffung des Ladenschlussgesetzes könne nur ein Anfang sein. Es müssten "weitere überflüssige Beschränkungen geändert oder abgeschafft werden". Dazu gehörten die zeitlichen und sortimentsbezogenen Einschränkungen beim Schlussverkauf und auch das Rabattgesetz. Auch der Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes plädierte für freie Ladenöffnungszeiten. Autokunden sollten selbst entscheiden können, wann sie ihr Auto kaufen wollten. Derzeit können Autohäuser am Sonntag zur Besichtigung öffnen. Beratung und Verkauf sind allerdings untersagt.

Nach Ansicht des Tübinger Staatsrechtlers, Karl-Hermann Kästner, hat die Kirche in Deutschland keine Aussicht, eine Klage gegen die Sonntagsarbeit durchzubringen. Es handele sich bei dem Grundgesetzartikel nicht um ein Grundrecht, sondern um eine institutionelle Garantie, sagte der Rechtsexperte. "Die Kirche hat vor dem Bundesverfassungsgericht keine Klagebefugnis."

Klage könne nur von jemandem erhoben werden, der nach dem Grundgesetz antragsbefugt sei wie Fraktionen und Landesregierungen, so Kästner. Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Manfred Kock, hatte davor gewarnt, die grundgesetzlich garantierte Sonntagsruhe aufzugeben. Eine Aufhebung des Ladenschlussgesetzes wäre ein Fall für das Bundesverfassungsgericht, hatte Kock gedroht.

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