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Wirtschaft: Grüne wollen mehr Spielräume für die Betriebsräte

Die Grünen haben Bundesarbeitsminister Walter Riester (SPD) aufgefordert, bei der Reform des Betriebsverfassungsgesetzes den Betriebsräten mehr Spielräume für individuelle Lösungen einzuräumen. Die Wirtschafts- und Sozialexpertinnen der Grünen, Margareta Wolf und Thea Dückert, warnten Riester davor, sich bei der Reform auf die Beseitigung der "weißen Flecken" zu konzentrieren, indem die Gründung von Betriebsräten in Kleinbetrieben erleichtert wird.

Die Grünen haben Bundesarbeitsminister Walter Riester (SPD) aufgefordert, bei der Reform des Betriebsverfassungsgesetzes den Betriebsräten mehr Spielräume für individuelle Lösungen einzuräumen. Die Wirtschafts- und Sozialexpertinnen der Grünen, Margareta Wolf und Thea Dückert, warnten Riester davor, sich bei der Reform auf die Beseitigung der "weißen Flecken" zu konzentrieren, indem die Gründung von Betriebsräten in Kleinbetrieben erleichtert wird. Riester solle vielmehr die Chance nutzen, die Betriebsverfassung liberaler zu gestalten. So müsse es in Zukunft möglich sein, Rechte des Betriebsrates auf einzelne Beschäftigte oder Beschäftigtengruppen zu delegieren.

Andererseits halten die Grünen - und sind in diesem Punkt ganz nah bei Riesters Vorstellungen - auch größere Handlungsspielräume und Initiativrechte für die Betriebsräte für erforderlich. Nur so könnten sie die ihnen durch die Globalisierung und die zunehmende Öffnung der Tarifverträge zuwachsende Aufgabe erfüllen, die Tarife auch betriebsnah anzuwenden.

Am Vorrang der Tarifverträge vor betrieblichen Regelungen wie sie in dem Paragrafen 77 Absatz 3 des Betriebsverfassungsgesetzes festgelegt ist, wollen die Grünen jedoch nicht rütteln lassen. Dagegen sind sie, wie die Arbeitgeber, dafür, das Günstigkeitsprinzip zu ändern (Paragraf 4 Absatz 3 Tarifvertragsgesetz). Nach der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte wird es bislang in der Regel so ausgelegt, dass höhere Löhne und kürzere Arbeitszeiten in einem Betrieb als günstiger gelten als die Sicherung von Arbeitsplätzen.

In Zukunft, so fordern jedenfalls die Grünen, müsse es möglich sein, dass Betriebsparteien nach einer vorherigen Rückkoppelung mit den Tarifvertragsparteien, also den betreffenden Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, im Interesse der Sicherung von Beschäftigung auf tarifliche Rechte befristet verzichten können. In Konfliktfällen sollen tarifliche Schlichtungskommissionen, wie es sie bereits in Ostdeutschland gibt, den Ausschlag geben. Die Absicht von Bundesarbeitsminister Walter Riester (SPD), das Ende diesen Jahres auslaufende Beschäftigungsförderungsgesetz zu verlängern, wird von den Grünen unterstützt. Sie fordern allerdings eine völlige Entfristung des Gesetzes. Es ermöglicht Unternehmen die befristete Einstellung von Arbeitnehmern bis zu einer Gesamtzeit von 24 Monaten.

Nach den jüngsten Statistiken wurde zuletzt jede dritte Neueinstellung befristet abgeschlossen. Die Hälfte der Arbeitnehmer wurde nach Ablauf des befristeten Jobs in ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis übernommen. Der Anteil der befristeten Arbeitsverhältnisse an allen Arbeitsplätzen lag zwischen 1985 und 1994 zwischen fünf und sechs Prozent. Nach Ansicht der Grünen sollte dieses wichtige Element der Flexibilisierung erhalten bleiben, um den Unternehmen die Einstellung von Arbeitskräften bei unsicherer Prognose über die eigene Entwicklung zu erleichtern.

Auch beim Thema Zeitarbeit sehen die Grünen Reformbedarf. Die Unionsfraktion hatte im vergangenen Jahr einen von den Arbeitgebern grundsätzlich positiv bewerteten Gesetzentwurf eingebracht, nach dem ein Arbeitnehmer an das gleiche Unternehmen bis zu 39 statt nur zwölf Monaten verliehen werden kann. Die Grünen unterstützen diesen Entwurf mit ihren eigenen Forderungen im Grundsatz. Allerdings wollen sie eine Verlängerung der Überlassungsdauer von entsprechenden tarifvertraglichen Vereinbarungen abhängig machen. Zudem sollen in Zukunft Leiharbeiter, die mehr als drei Monate bei ein und demselben Unternehmen arbeiteten, auch unter die Mitbestimmungsrechte des Betriebsverfassungsgesetzes fallen.

Vor allem für kleine Betriebe, die nur für einen Großbetrieb als Dienstleister aufträten, reiche die Zwölf-Monatsfrist oft nicht aus, meinen die Grünen. Ebenso sei beim Einsatz hochqualifizierter Mitarbeiter im Hinblick auf die notwendige Einarbeitungszeit oder die Durchführung eines umfangreichen Projekts der bisherige Jahreszeitraum zu kurz.

pt

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