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GRÜNSTROM-FÖRDERUNG: Koalition will EEG bis Sommer reformieren

Der Vorgänger des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) war 1991 das Stromeinspeisegesetz. Es wurde im Jahr 2000 durch das EEG abgelöst.

Der Vorgänger des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) war 1991 das Stromeinspeisegesetz. Es wurde im Jahr 2000 durch das EEG abgelöst.

Die Idee: Wer in Windräder oder Solaranlagen investiert, kann 20 Jahre mit einem festen Vergütungssatz für jede eingespeiste Kilowattstunde Strom rechnen. Finanziert wird das durch die EEG-Umlage, die alle Stromkunden bezahlen müssen. Das Ergebnis war ein enormer Ausbau sauberer Stromerzeugungsanlagen. Von Anfang an sind energieintensive Unternehmen weitgehend von den Kosten für die Förderung ausgenommen worden. 2014 wird die EEG- Umlage bei 6,2 Cent pro Kilowattstunde Strom liegen. Die Umlage ist drastisch gestiegen, weil der Börsenpreis für Strom deutlich gesunken ist und über die Umlage die Differenz zwischen dem Börsenstrompreis und der Einspeisevergütung finanziert werden muss. Die große Koalition hat vereinbart, das EEG bis zum Sommer 2014 so zu reformieren. Die EEG-Umlage soll langsamer steigen und der Ausbau mit erneuerbaren Energien insgesamt billiger werden. Ein erster Entwurf der Koalition soll bis Ostern vorliegen. deh/kph

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