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Wirtschaft: Grundpreisverordnung: Ohne Dreisatz und Taschenrechner in den Supermarkt

Beim Einkauf im Supermarkt können sich Kunden Dreisatz und Taschenrechner künftig schenken. Mit der neuen Grundpreisverordnung, die in Kraft getreten ist, muss neben dem eigentlichen Kaufpreis auch der Preis pro vollem Kilo, Liter oder Meter angegeben werden.

Beim Einkauf im Supermarkt können sich Kunden Dreisatz und Taschenrechner künftig schenken. Mit der neuen Grundpreisverordnung, die in Kraft getreten ist, muss neben dem eigentlichen Kaufpreis auch der Preis pro vollem Kilo, Liter oder Meter angegeben werden. Ziel ist die Vergleichbarkeit. Angesichts unterschiedlicher und teilweise irreführender Verpackungsgrößen soll der Käufer auf einen Blick erkennen, ob der Joghurt etwa im 150- oder 175-Gramm-Becher günstiger ist. Doch der Handel stöhnt: Vor allem kleinere Läden klagen über hohe Umstellungskosten und fürchten, im Wettbewerb gegenüber den Großen weiter ins Abseits zu geraten.

Mit der neuen Verordnung, die eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 1998 in nationales Recht umsetzt, wird der Kunde auf dem Preisschild im Laden künftig etwa bei Erbsen nicht nur erfahren, was die 125-Gramm-Dose kostet, sondern auch, mit wieviel ein ganzes Kilo der grünen Hülsenfrüchte zu Buche schlagen würde. Nicht nur im Supermarkt wird dieses Prinzip mit der Preisabgabenverordnung (PAngV) umgesetzt: Auch auf den Rechnungen von Energie-, Gas- und Wasserversorgern müssen künftig die Tarife je einzelner Kilowattstunde oder geliefertem Kubikmeter einschließlich aller Steuern aufgeführt werden. Und bei Kreditangeboten ist die Angabe des "effektiven Jahreszinses" künftig Pflicht.

Während Banken und Versorger kaum Probleme mit der Umstellung haben dürften, wurmt den Handel der Aufwand, der angesichts Tausender Produkte in den Läden betrieben werden muss. Genaue Vorgaben für die Gestaltung der neuen Preisschilder gebe es zwar nicht, sagt Armin Busacker, Rechtsexperte des Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE). Klar sei aber, dass diese Auszeichnung größer ausfallen müsse als bisher. Einige Geschäfte bräuchten für die Grundpreisauszeichnung komplett "neue Regalsysteme, weil die Preisschienen viel zu klein sind", um die neuen Preiseschilder mit den zusätzlichen Angaben aufzunehmen, sagt Busacker. Auch neue Kassen und Auszeichnungsgeräte seien häufig notwendig.

Die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AgV) lobt zwar die Vereinfachung beim Preisvergleich, moniert aber gleichzeitig zahlreiche Ausnahmen. So seien etwa Parfüms und ein Großteil der Kosmetika von der Verordnung ausgenommen. Damit bleibe den Verbrauchern gerade bei diesen "meist hochpreisigen Produkten Preistransparenz weiterhin versagt". Auch sehen die Verbraucherschützer die gleichzeitig kommende Streichung der empfohlenen Verpackungsgrößen kritisch. Diese waren zwar kein Muss, von der Industrie aber im Großen und Ganzen als Orientierung verwendet worden. Die AgV befürchtet nun, dass ein unübersichtliches Packungsgewirr entsteht, und fordert eine stärkere Kontrolle der Eichbehörden, um Mogelpackungen im zu verhindern.

Martin Trauth

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