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Wirtschaft: Gruppenfreistellung

Die Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) regelt den Vertrieb, die Reparatur und die Wartung von Kraftfahrzeugen durch die Autohändler (siehe Bericht Seite 19). Die Verordnung ist grundsätzlich zeitlich begrenzt und wurde am 1.

Die Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) regelt den Vertrieb, die Reparatur und die Wartung von Kraftfahrzeugen durch die Autohändler (siehe Bericht Seite 19). Die Verordnung ist grundsätzlich zeitlich begrenzt und wurde am 1. Oktober 2002 auf Druck der EUKommission wegen mangelnden Wettbewerbs erneuert. Bis zu diesem Zeitpunkt konnten Autohersteller die Händler zum Vertrieb ihrer Autos und deren Reparatur verpflichten. Die wesentlichen Neuerungen ab dem ersten Oktober 2003 sind die Zulassung freier Werkstätten im Netzwerk der Hersteller und die Freiheit der Autohäuser, die Marken verschiedener Hersteller selbst auszusuchen und zu verkaufen. Die Freiheit der Händler bleibt jedoch bis zur Erneuerung der GVO im Oktober 2005 durch die Vorschriften der Hersteller eingeschränkt. jug

LEXIKON

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