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Wirtschaft: Gruppenfreistellung

Die Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) regelt den Vertrieb, die Reparatur und die Wartung von Kraftfahrzeugen durch die Autohändler (siehe Bericht Seite 20). Bis zum vergangenen Jahr erlaubte sie durch Ausnahmeregelungen, dass Autohersteller exklusiv mit Händlern und Werkstätten zusammen arbeiten durften – und diese umgekehrt zwingen konnten, nur die Produkte eines Herstellers zu verkaufen.

Die Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) regelt den Vertrieb, die Reparatur und die Wartung von Kraftfahrzeugen durch die Autohändler (siehe Bericht Seite 20). Bis zum vergangenen Jahr erlaubte sie durch Ausnahmeregelungen, dass Autohersteller exklusiv mit Händlern und Werkstätten zusammen arbeiten durften – und diese umgekehrt zwingen konnten, nur die Produkte eines Herstellers zu verkaufen. Jetzt hat jeder Händler das Recht, Autos zu verkaufen und Ersatzteile bei allen Herstellern zu bestellen. Die Hersteller müssen auch dann liefern, wenn der Händler ein Geschäftsgebaren an den Tag legt, das ihnen nicht passt. Auch Reimporte können wesentlich leichter verkauft werden. Die Freiheit der Händler bleibt jedoch bis zur Erneuerung der GVO im Oktober 2005 eingeschränkt. Tsp

LEXIKON

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