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Wirtschaft: Günstige Konditionen – bis Ende 2004

Nicht nur Erträge aus Anlagen können im Zuge des so genannten „Strafbefreiungserklärungsgesetz“ nachträglich versteuert werden. Die Amnestie kann für alle Delikte beantragt werden, die sich auf Ertragssteuern beziehen – also Einkommen, Gewerbe- und Körperschaftssteuern .

Nicht nur Erträge aus Anlagen können im Zuge des so genannten „Strafbefreiungserklärungsgesetz“ nachträglich versteuert werden. Die Amnestie kann für alle Delikte beantragt werden, die sich auf Ertragssteuern beziehen – also Einkommen, Gewerbe- und Körperschaftssteuern . Somit können sich auch Unternehmer, die an der Steuer vorbei gewirtschaftet haben, wieder steuerehrlich machen. Daneben gilt das Gesetz auch für die so genannte Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuer .

FRISTEN

Wer die Steueramnestie nutzen will, muss sich beeilen. Die besten Konditionen erhalten diejenigen, die ihren Antrag bis 31. Dezember 2004 abgeben – und ihre Steuerschuld zehn Tage nach Abgabetermin, spätestens aber bis Ende des Jahres beim Finanzamt eingezahlt haben. Etwas weniger gute Konditionen gelten nach gleichem Muster bis 31. März 2005 . Danach können sich Steuersünder nur noch durch eine – in der Regel teurere und kompliziertere – Selbstanzeige wieder steuerehrlich machen.

KONDITIONEN

Will also ein Anleger Zinserträge nachversteuern, kann er von den Einnahmen 40 Prozent als Pauschale für Werbungskosten abziehen. Von den restlichen 60 Prozent werden 25 Prozent bis Ende des Jahres als Steuernachzahlung fällig. Bei Anträgen von Januar bis März 2005 sind es 35 Prozent . Effektiv bedeutet das für frühe Antragsteller eine Steuer von 15 Prozent auf die Zinsen, was vor allem für Bezieher höherer Einkommen günstiger ist, als wenn sie die Zinsen sofort versteuert hätten. hop

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