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Ein Zugbegleiter gibt am Hauptbahnhof in München das Signal zur Abfahrt.

© Andreas Gebert/dpa

Exklusiv

Gutachten zeigt juristisches Problem: Warum die Bahn um die versprochenen elf Milliarden Euro bangen muss

Für den Klimaschutz soll die Bahn viel Geld von der Bundesregierung erhalten. Doch Juristen warnen: Die Finanzspritze könnte gegen EU-Recht verstoßen.

Die geplante Kapitalerhöhung um elf Milliarden Euro für die Deutsche Bahn aus dem Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung könnte gegen EU-Recht verstoßen: Ein Rechtsgutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, das Tagesspiegel Background Mobilität & Transport vorliegt, warnt vor beihilferechtlichen Problemen.

Demnach kann wegen der verbesserten Finanzausstattung des gesamten Konzerns nicht ausgeschlossen werden, „dass die daraus folgenden Vorteile nicht nur der für die Infrastruktur zuständigen DB Netz AG, sondern auch anderen, im Wettbewerb stehenden Bahntöchtern zugutekommen und auf diese Weise eine Quersubventionierung erfolgt“.

Das Bundesverkehrsministerium teilte dazu auf Anfrage mit, dass die genaue Ausgestaltung der Eigenkapitalerhöhung noch nicht feststehe. „Diesbezüglich laufen die regierungsinternen Gespräche“, hieß es. Das gelte vor allem mit Blick auf das Bundesfinanzministerium. „Selbstverständlich“ würden bei der Ausgestaltung Wettbewerbs- und Beihilferecht beachtet.

„Nicht vereinbar mit dem Binnenmarkt“

Damit wird die Deutsche Bahn AG für die Bundesregierung zum immer größeren Problemfall: Nach der Eskalation in der Führungskrise könnten nun EU-Klagen wegen der beabsichtigten Finanzhilfen für den klammen Staatskonzern drohen.

Erst vor wenigen Wochen war ein Rechtsgutachten im Auftrag der BD-Wettbewerber-Verbände Mofair und Netzwerk Europäischer Eisenbahnen (NEE) zu dem Schluss gekommen: „Die geplante Kapitalerhöhung ist nicht vereinbar mit dem Binnenmarkt.“ Die Instandhaltung des Schienennetzes stand am Mittwoch auch auf der Tagesordnung des Bahnaufsichtsrates zur Finanzplanung des Konzerns.

Am 20. September hatte das Klimakabinett der Regierung Merkel völlig überraschend eine jährliche Erhöhung des Eigenkapitals der Deutschen Bahn um eine Milliarde Euro in den Jahren 2020 bis 2030 beschlossen. Ziel ist die Modernisierung sowie der Ausbau und die Elektrifizierung des Schienennetzes. Doch die Wettbewerber befürchten: Wenn die Kapitalspritze lediglich an die Bahn geht, könnte der Ex-Monopolist davon neue Züge kaufen. Die Konkurrenten müssten ihre Fahrzeuge aber selbst kaufen und würden nicht von den zusätzlichen Milliarden-Hilfen profitieren.

Ein Arbeiter geht über eine noch nicht fertige Gleisanlage der Bahn.
Ein Arbeiter geht über eine noch nicht fertige Gleisanlage der Bahn.

© Lukas Schulze/dpa

Der haushaltspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Sven-Christian Kindler, fordert, die Bundesregierung müsse ihre Finanzspritze an die Bahn an Vorgaben knüpfen. „Das zusätzliche Geld darf nicht einfach irgendwo im Konzern versickern, sondern sollte vor allem in die Infrastruktur investiert werden“, sagte er Tagesspiegel Background. „Das käme allen Kundinnen und Kunden in Deutschland zugute.“

Jährliche Finanzspritzen in Milliardenhöhe seien nur bei einer grundlegenden Strukturreform der Bahn sinnvoll. „Die Bahn muss auf das Gemeinwohl ausgerichtet werden und vom Zwang, Gewinne zu erwirtschaften befreit werden“, sagte er.

In dem früheren Rechtsgutachten der Wettbewerber heißt es, diese könnten Beschwerde wegen der Beihilfe bei der EU-Kommission erheben. Und: Es könne bei Gericht auf Unterlassung geklagt werden. NEE-Geschäftsführer Peter Westenberger drängte im Gespräch mit Tagesspiegel Background darauf, dass die geplanten elf Milliarden Euro auf beihilferechtlich unproblematischem Weg gezahlt würden, etwa über einen Infrastrukturfonds. „Wir erhoffen uns – wenn die Regierung schon nicht selbst auf diesen Weg einschwenkt – von einem formellen Beihilfeverfahren, dass die Kommission dies erzwingt.“

Bahn-Chef Lutz beruhigt Verkehrsminister Scheuer

Eine Sprecherin der Deutschen Bahn teilte dazu mit: „Die DB hält sich selbstverständlich an geltende EU-Wettbewerbsregularien.“ Diese schlössen unzulässige Wettbewerbsnachteile für andere Unternehmen aus. Vergangene Kapitalerhöhungen hätten immer regelkonform stattgefunden.

Die Bahn werde auch in diesem Fall gemeinsam mit dem Bund und in Abstimmung mit der EU-Kommission sicherstellen, dass die Eigenkapitalerhöhung keine negative Wettbewerbswirkung und damit Beihilfecharakter habe. Das Geld werde allen Nutzern des deutschen Schienennetzes zugutekommen – also auch den Wettbewerbern.

Im November hatte DB-Vorstandschef Richard Lutz in einem Brief an Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) darauf hingewiesen, dass die Bahn zur Verwendung der Eigenkapitalerhöhung bereits ein vorläufiges Konzept erarbeitet habe. Als wichtiges grundsätzliches Kriterium wurde aufgeführt: „Die zusätzlichen Eigenmittel dienen dem gesamten Bahnsystem und werden für Maßnahmen in der diskriminierungsfrei zugänglichen Eisenbahninfrastruktur verwendet.“

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