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Wirtschaft: Gute Noten für paritätische Aufsichtsräte

Berlin Das Mitbestimmungsrecht im Aufsichtsrat hat sich im Wesentlichen bewährt. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Wissenschaftszentrum Berlin (WZB), die am Dienstag vom Deutschen Führungskräfteverband ULA vorgestellt wurde.

Berlin Das Mitbestimmungsrecht im Aufsichtsrat hat sich im Wesentlichen bewährt. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Wissenschaftszentrum Berlin (WZB), die am Dienstag vom Deutschen Führungskräfteverband ULA vorgestellt wurde. Ziel der Studie war es, die Effizienz der Aufsichtsräte im Hinblick auf neue Anforderungen im Zuge der Europäisierung zu untersuchen. Die Wissenschaftler kommen zu dem Schluss, dass sich Kommunikation und Kooperation in den Unternehmen seit 2002 verbessert haben. Die Mehrheit der Befragten bewerteten die Zusammenarbeit von Anteilseignern und Arbeitnehmern positiv. Vorteil des deutschen Modells sei die vielschichtige Zusammensetzung des Rats: Alle vertretenen Gruppen könnten ihr Wissen beisteuern.

Arbeitgebervertreter kritisierten dennoch das von der Bundesregierung „zementierte“ paritätische Modell, wonach sich der Aufsichtsrat aus der gleichen Anzahl von Aktionärs- und Arbeitnehmervertretern zusammensetzt. Das zugrunde liegende Mitbestimmungsgesetz von 1976 sei weltweit beispiellos und isoliere deutsche Firmen. ULA-Präsident Manfred Göbels räumte zwar ein, dass es noch Defizite in der Aufsichtsratsarbeit gäbe. Doch die Modernisierung des Aufsichtsrats dürfe sich nicht allein nach angelsächsischem Vorbild richten. In den USA und England spielt die Mitbestimmung keine große Rolle. jer

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