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Wirtschaft: Händler streichen Dosenpfand ein

Kritiker sagen: Der Handel boykottiert bewusst den Aufbau eines bundesweiten Rücknahmesystems / Auch EU-Kommission prüft

Berlin (fw/hej). Der Streit um das deutsche Dosenpfand spitzt sich weiter zu. Nach TagesspiegelInformationen sind bei der EU-Kommission bereits vier Beschwerden gegen das zum 1. Oktober geplante bundesweite Rücknahmesystem für Einwegverpackungen eingegangen. Brüssel prüfe, ob die deutsche Verpackungsverordnung mit den Binnenmarktregeln vereinbar ist, sagte ein Mitglied der Kommission dem Tagesspiegel am Freitag.

Neue Brisanz erhält vor diesem Hintergrund auch die Klage der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland, die beim Europäischen Gerichtshof anhängig ist. Französische Mineralwasserhersteller hatten sich in Brüssel wegen der deutschen Mehrwegquote beschwert, die die französischen Einwegflaschen benachteilige. Der Ausgang dieses Verfahrens wird nach Einschätzung von Experten auch Konsequenzen für die rechtliche Beurteilung des Dosenpfands haben.

Unterdessen wächst auch in Deutschland die Kritik am Exekutivausschuss Pfandsystem, in dem Vertreter des Handels und der Getränkeindustrie über die Ausgestaltung eines bundesweiten Rücknahmesystems für Dosen und Einwegflaschen entscheiden. Am Montag hatte das Bundeskartellamt bemängelt, dass bei der Auswahl der Clearingstelle, die künftig für die gerechte Verteilung der Pfandgelder zuständig sein soll, eklatante Verfahrensfehler gemacht worden seien. Die Übertragung des Clearing-Monopols auf das Duale System Deutschland sei ohne erneute fehlerfreie Ausschreibung nicht genehmigungsfähig, meint die Wettbewerbsbehörde.

Kritiker vermuten jedoch, dass die Verfahrenspanne kein Betriebsunfall gewesen sei, sondern Absicht. Nachdem die Klagen des Handels vor Gericht gegen das Zwangspfand erfolglos geblieben sind, versuche der Einzelhandel jetzt auf dem Blockadeweg, den Aufbau eines bundesweiten Rücknahmesystems zu verzögern, glaubt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe. Der Einzelhandel versuche, die derzeit geltende Übergangsregelung weiter auszudehnen. Bis zum 1. Oktober brauchen die Händler entgegen den Vorschriften der Verpackungsverordnung keine fremden Einwegverpackungen zurückzunehmen, und sie müssen auch kein Pfand an den sie beliefernden Großhandel abführen. Pfand zahlen derzeit nur die Verbraucher und bescheren den Händlern damit zusätzliche Einnahmen. Da wegen der unübersichtlichen Pfandregeln nach Branchenschätzungen im Moment nur maximal 75 Prozent der Dosen und Flaschen zurückgegeben werden, für die zuvor Pfand entrichtet wurde, kommt der Einzelhandel Schätzungen zufolge momentan auf zusätzliche Einnahmen von mehr als 30 Millionen Euro im Monat. Dieser Zustand könnte jedoch früher enden als dem Handel lieb ist: „Wenn wir sehen, dass der Handel auf Zeit spielt, werden wir uns dafür einsetzen, dass die Übergangsregelung schon vor dem 1. Oktober außer Kraft gesetzt wird“, droht Resch. Konsequenz: Entweder nimmt der Händler Einwegverpackungen ganz aus seinem Sortiment oder er muss jede Dose annehmen und auf eigene Faust versuchen, von der Konkurrenz beziehungsweise der Getränkeindustrie die entsprechenden Pfandgelder einzutreiben. Bei Verstößen drohen pro Einzelfall 250 000 Euro Ordnungsgeld.

Vorwürfe, der Handel bereichere sich am Pfand, weist der Geschäftsführer des Handelsverbands HDE, Hubertus Pellengahr, zurück. „Die Ausgaben übersteigen die Einnahmen um ein Vielfaches“, sagt Pellengahr. „Wir haben ein großes Interesse daran, dass Ruhe einkehrt.“ Pellengahr räumte jedoch ein, dass es rechtliche Probleme mit der EU geben könnte. Das Problem sei jedoch nicht das Rücknahmesystem, sondern das Zwangspfand an sich.

Die EU-Kommission hatte die Verpackungsverordnung, in der auch das Zwangspfand enthalten ist, bereits im Jahr 2001 geprüft. Dabei war sie zu dem Schluss gekommen, dass die Verordnung gegen die Binnenmarktregeln verstößt, weil Mineralwasserhersteller aus dem Ausland ihre Mehrwegflaschen über lange Wege transportieren müssten. Die EU schreibt nämlich vor, dass Wasser an der Quelle abgefüllt wird. Daher seien die ausländischen Wasserhersteller gegenüber den deutschen benachteiligt. Nun muss der EuGH entscheiden. Gibt er der Kommission Recht, müssten zumindest Mineralwasserdosen und -einwegflaschen aus dem Ausland von dem Zwangspfand ausgenommen werden, sagte Juliane Hilf, Europarechts-Expertin in der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer dem Tagesspiegel.

Streit gibt es auch zwischen dem Bundesumweltministerium und den Unions-Ländern. Diese hatten gefordert, dass auch künftig Einwegverpackungen für Milch von der Pfandpflicht befreit bleiben sollen. Minister Trittin lehnte diesen Vorstoß am Freitag jedoch ab. Nun droht im Bundesrat ein Veto der Länder gegen die geplante Dosenpfand-Reform, mit der die Pfandregeln vereinfacht werden sollen.

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