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Wirtschaft: Haffa-Brüder können auf Geldstrafe hoffen Landgericht München geht

nicht mehr von einer Straftat aus

München (nad). Im Prozess gegen die früheren Vorstände des Medienunternehmens EM.TV, Thomas und Florian Haffa, geht das Münchener Landgericht nicht von einer Straftat, sondern nur von einer Ordnungswidrigkeit aus. Diese Rechtsauffassung machte das Gericht am Montag erstmals seit dem Prozessbeginn im November deutlich. Nach Auffassung des Gerichts scheide aus Rechtsgründen eine Verurteilung der Angeklagten aus, sagte die Vorsitzende Richterin Huberta Knöringer in München. Für die HaffaBrüder bedeutet das, dass ihnen bei einer Verurteilung statt einer Freiheitsstrafe nur eine Geldbuße droht. Diese könnte laut Gesetz bis zu 1,5 Millionen Euro betragen.

Den Haffa-Brüdern kommt bei der Verhandlung das Vierte Finanzmarktförderungsgesetz zugute, das erst im Juli vergangenen Jahres in Kraft getreten ist und die Rechtslage verändert hat. Seitdem stehen auf Kursbetrug zwar bis zu fünf Jahre Haft. Dafür ist die Tat nur noch strafbar, wenn der Täter durch die falschen Angaben auch tatsächlich auf den Aktienkurs eingewirkt hat. Dieser Nachweis konnte im bisherigen Prozessverlauf jedoch nicht erbracht werden.

Staatsanwalt zieht zurück

Auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung lehnte das Gericht am Montag den Antrag von Staatsanwalt Peter Noll ab, einen neuen Börsen-Sachverständigen anzuhören. Noll hatte dem Gutachter Bernd Rudolph veraltete Methoden vorgeworfen. Nach Ansicht des Münchner Wirtschaftsprofessors ist kein direkter Zusammenhang zwischen der Veröffentlichung der Pflichtmitteilung vom August und der Reaktion des Aktienkurses nachweisbar. „Es ist nicht zu erkennen, dass sich der Sachverständige ungeeigneter Methoden bediente“, sagte Knöringer. Da das Gericht nicht von einer Straftat ausgehe, sei die Frage, ob die Angeklagten mit der Herausgabe überhöhter Gewinnzahlen tatsächlich auf den Börsenkurs eingewirkt haben, für die Entscheidung ohne Bedeutung.

Als zentraler Punkt der Anklage wirft der Staatsanwalt den Haffa-Brüdern vor, die Anleger im August 2000 mit einer falschen Pflichtmitteilung zu den Halbjahreszahlen getäuscht und den Aktienkurs manipuliert zu haben. Noll kündigte am Montag weiterhin an, einen Teil seiner Vorwürfe gegen Thomas und Florian Haffa fallen zu lassen. Dies betreffe den Verdacht überhöhter Gewinnprognosen für das Jahr 2000. Der Vorwurf, dass die Haffas ihre Aktionäre im August 2000 mit falschen Halbjahreszahlen hinters Licht geführt und damit den Aktienkurs von EM.TV beeinflusst haben, bleibe davon unberührt. „Ich bin nach wie vor der Auffassung, dass die Halbjahreszahlen abgrundtief falsch waren“, sagte Noll in einer Gerichtspause.

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