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Wirtschaft: Haft für VW-Betriebsrat

Verteidigung spricht von Zwei-Klassen-Justiz / Verfahren soll an den Bundesgerichtshof gehen

Braunschweig - Als der einst mächtigste Betriebsrat Deutschlands das Urteil hört, sieht man ihm die Anstrengung an. Gefühle hat Klaus Volkert in dem fünf Monate dauernden Prozess um Lustreisen und Bordellbesuche auf VW-Kosten nie gezeigt – doch heute fällt ihm das schwer. Zwei Jahre und neun Monate soll der 65-Jährige hinter Gitter – ohne Bewährung. Die Hoffnung, die Richter am Braunschweiger Landgericht könnten sich der Verteidigung annähern, die am Montag auf Freispruch plädiert hatte, verfliegt am Freitag binnen Sekunden.

Richterin Gerstin Dreyer bleibt unter dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft, die für Volkert drei Jahre und neun Monate Haft gefordert hatte. Erstarrt und blass sitzt Volkert nach der Urteilsverkündung auf der Anklagebank. Neben ihm rutscht Verteidiger Johann Schwenn unruhig hin und her. „Sofort, nachdem ich das Urteil gehört habe, ist meine Entscheidung gefallen, Revision einzulegen“, wird er später sagen. Das Urteil werde vor dem Bundesgerichtshof keinen Bestand haben, ist sich der Hamburger Prominentenanwalt sicher. „Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen.“

Doch für die Wirtschaftsstrafkammer ist die Sache klar: Volkert hat sich als Profiteur und Anstifter der VW-Affäre strafbar gemacht. Ex-Personalvorstand Peter Hartz hat er zur Zahlung von zwei Millionen Euro Sonderboni in den Jahren 1994 bis 2004 angestiftet, vielerlei andere private Annehmlichkeiten hat er auf VW-Kosten genossen. „Er wusste, dass er keinen Anspruch auf die Zahlungen hatte“, sagt Richterin Dreyer. Seiner damaligen Lebensgefährtin Adriana Barros verschaffte der gelernte Schmied zudem einen 400 000 Euro schweren Agenturvertrag mit VW, dem keinerlei Gegenleistung gegenüberstand. Anstiftung beziehungsweise Beihilfe zur Untreue, befindet das Gericht.

Der Verteidiger hatte die üppigen Sonderboni und Extras zu einer Art Gehaltszahlung erklärt, die dem Wert Volkerts für VW entsprochen habe. „Die Frage nach dem Wert Volkerts“, so Richterin Dreyer dagegen, „geht an der Sache vorbei.“ So oder so, Volkerts Sonderbehandlung geschah – angeblich unbemerkt vom Vorstandsvorsitzenden –, um die Arbeitnehmervertretung des größten Autokonzerns Europas bei Laune zu halten. „Großzügig“ sollte der Betriebsrat nach dem Willen von Peter Hartz behandelt werden. „Ich war ja einer, der gerne über den roten Teppich mitgelaufen ist“, hat Volkert einmal gesagt. „Und dann das.“

Volkert ist der erste Angeklagte im VW-Prozess, der ins Gefängnis soll. Sein geständiger Gönner Hartz kam vor einem Jahr nach einem umstrittenen Deal mit der Staatsanwaltschaft mit einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung und 576 000 Euro Geldstrafe davon. Volkerts Verteidiger Johann Schwenn fährt am Freitag schweres Geschütz gegen das Urteil auf: „In der unterschiedlichen Behandlung von Volkert und Peter Hartz zeigt sich ein krasser Fall von Zwei-Klassen-Justiz.“ Wie sich sein Mandant fühle, wird er nach der Urteilsverkündung gefragt, und er antwortet: „Man kann sich sicher vorstellen, wie sich einer fühlt, der zu Unrecht verurteilt wurde.“ Sowohl Schwenn als auch der Verteidiger des Mitangeklagten Klaus-Joachim Gebauer, Wolfgang Kubicki, hatten auf Freispruch plädiert. Den Ex-Personalmanager Gebauer, der die Spaßveranstaltungen organisiert hatte, verurteilte das Gericht am Freitag zu einem Jahr auf Bewährung. Er sei weitgehend geständig, habe mit seinen Aussagen das Verfahren in Gang gesetzt und sei inzwischen wirtschaftlich nahezu ruiniert, begründete Richterin Dreyer das vergleichsweise milde Urteil. Die Staatsanwaltschaft hatte 20 Monate gefordert. Trotzdem kündigt auch Kubicki Revision an: „Das Urteil ist, was die Begründung der Untreue angeht, nicht zu halten“, sagte er.

Die Aufarbeitung der im Sommer 2005 ins Rollen gekommenen VW-Affäre wird also in Karlsruhe fortgesetzt. Neben Hartz wurde in einem anderen Prozess bereits der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete Hans-Jürgen Uhl zur Zahlung einer Geldstrafe von 39 200 Euro verurteilt. Ferner wird gegen den Ex-Personalchef der tschechischen VW-Tochter Skoda, Helmuth Schuster, noch ermittelt. Im Prozess gegen Volkert und Gebauer waren zahlreiche Zeugen gehört worden – auch Ex-VW-Chef Bernd Pischetsrieder und der heutige Aufsichtsratschef Ferdinand Piëch, die beide eine Mitwisserschaft bestreiten.

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