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Freier Mann. Dirk Nonnenmacher verlässt das Gerichtsgebäude in Hamburg.

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Update

Hamburger Landgericht zur HSH Nordbank: Dr. No und die Grauzone zur Strafbarkeit

Überraschung für "Dr. No" Dirk Nonnenmacher: Das Hamburger Landgericht spricht ihn im Untreue-Prozess frei. Auch seine Vorstandskollegen der HSH Nordbank kommen offenbar davon.

Von Carla Neuhaus

Sein Verhalten in der Finanzkrise hat Dirk Nonnenmacher den Spitznamen Dr. No eingebracht. Als Gangster-Banker – kurz Bankster – hat man ihn beschimpft, weil er als Finanzvorstand der HSH Nordbank in ein Geschäft verwickelt war, dass das Institut Millionen kostete. Für das Landgericht Hamburg ist der Fall nun geklärt: Es hat Nonnenmacher und seine fünf einstigen Vorstandskollegen am Mittwoch freigesprochen. „Im Zweifel für die Freiheit“, hieß es. Die Fehlentscheidungen der Banker hätten „die Grauzone in Richtung Strafbarkeit“ nicht überschritten.

Der Prozess in Hamburg war der Versuch, Schuldige für Vorkommnisse in der Finanzkrise zu benennen und haftbar zu machen. Zum ersten Mal hatte in Deutschland der gesamte frühere Vorstand einer Bank wegen Verwerfungen 2007/2008 vor Gericht gestanden. Untreue und Bilanzfälschung hatte die Staatsanwaltschaft den Managern vorgeworfen und zum Beispiel für Nonnenmacher ein Jahr und drei Monate auf Bewährung sowie eine Geldstrafe gefordert. Doch das Urteil am Mittwoch war eindeutig: „Es hat zu keinem Zeitpunkt der Verdacht bestanden, dass sich die Angeklagten gangstergleich oder bankstergleich - wie man so sagt - zu ihrem eigenen unmittelbaren Vorteil am Vermögen der HSH Nordbank vergriffen hätten“, sagte der Vorsitzende Richter Marc Tully.

Die HSH Nordbank hatte sich auf ein Tauschgeschäft eingelassen

Im Zentrum des Gerichtsverfahrens stand ein Geschäft mit dem Codenamen „Omega 55“. Weil der HSH Nordbank eine Herabstufung durch eine Ratingagentur drohte, soll sich die Bank 2007 auf ein Tauschgeschäft mit der französischen Großbank BNP Paribas eingelassen haben. Die nahm dem Hamburger Institut die Risiken für ein Paket mit Immobilienkredite ab. Im Gegenzug sagte die HSH Nordbank zu, in neue Finanzprodukte der BNP zu investieren. Für die Landesbank ging das Geschäft aber nicht auf. Im Gegenteil: Der Schaden, der dem Institut durch den Deal entstand, wird heute auf 150 Millionen Euro beziffert.

Im Prozess ging es nun vor allem um die Frage, in wiefern den Bankmanagern bewusst war, was sie mit dem Tauschgeschäft anrichten. So räumte Richter Tully zwar ein, dass die Angeklagten für den Schaden verantwortlich seien. Allerdings beruhe er auf der „besonders schwerwiegenden Entwicklung der sogenannten Finanzkrise“ in den Jahren 2008 bis 2010. Die hätten die Manager bei der Entscheidung über „Omega 55“ nicht absehen können. Die Staatsanwaltschaft will nun prüfen, ob sie Revision einlegt. Hat sie damit Erfolg, könnte der Fall vor dem Bundesgerichtshof landen.

Warum Banker so selten verurteilt werden

In der Öffentlichkeit ist der Wunsch groß, Banker für ihr Fehlverhalten in der Krise zu bestrafen. Doch das ist nicht einfach. Verurteilt wurden bislang nur sehr wenige Bankmanager. So erklärte ein US-Gericht im vergangenen Jahr etwa mit Fabrice Tourre erstmals einen Wall-Street-Banker für schuldig, Kunden wissentlich getäuscht zu haben.
Das Problem: In vielen Fällen geht es um Untreue. Doch: „Untreue lässt sich bei Bankern oft nur schwer nachweisen, weil großvolumige Finanzgeschäfte vielfach komplex sind“, sagt der Kölner Wirtschaftsstrafrechtler Markus Rübenstahl. Die Richter müssten nachweisen, dass die Manager vorsätzlich gehandelt hätten – also billigend eine eigene Pflichtverletzung und einen wirtschaftlichen Schaden der Bank in Kauf genommen hätten. Nonnenmacher reagierte am Mittwoch erleichtert auf das Urteil, wie sein Verteidiger Heinz Wagner erklärte. Er hoffe nun, dass die Staatsanwaltschaft so klug sei, nicht in Revision zu gehen. mit dpa

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