zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Hauptversammlung

LEXIKON Die Hauptversammlung ist das oberste Beschlußorgan einer Aktiengesellschaft. Alle Teilhaber einer Aktiengesellschaft haben das Recht daran teilzunehmen.

LEXIKON

Die Hauptversammlung ist das oberste Beschlußorgan einer Aktiengesellschaft. Alle Teilhaber einer Aktiengesellschaft haben das Recht daran teilzunehmen. Entsprechend seines Aktienbesitzes ist jeder Aktionär zur Stimmabgabe in der Hauptversammlung berechtigt, sofern er nicht über stimmrechtslose Vorzugsaktien verfügt. Nimmt er das Stimmrecht nicht selbst wahr, kann er seine depotführende Bank beauftragen, ihn zu vertreten. Der Vorstand muß die Hauptversammlung mindestens einmal jährlich mit einer Frist von einem Monat einberufen. Die Hauptversammlung gibt ihr Votum über Vorstand und Aufsichtsrat ab. Die Beschlüsse werden mit der einfachen Mehrheit gefasst, soweit es nicht um besondere Entscheidungen geht. hin

NAME

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false