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Wirtschaft: Hauptversammlung

Jeder Aktionär hat das Recht, an der Hauptversammlung (siehe Bericht, Seite 17) „seines“ Unternehmens teilzunehmen, dessen Aktien er besitzt. Als Miteigentümer stimmt er einmal im Jahr über eine Reihe wesentlicher Beschlüsse ab: Die Entlastung von Aufsichtsrat und Vorstand, die Bestellung des Abschlussprüfers, die Gewinnverwendung und wichtige unternehmenspolitische Fragen wie Übernahmen oder Kapitalerhöhungen.

Jeder Aktionär hat das Recht, an der Hauptversammlung (siehe Bericht, Seite 17) „seines“ Unternehmens teilzunehmen, dessen Aktien er besitzt. Als Miteigentümer stimmt er einmal im Jahr über eine Reihe wesentlicher Beschlüsse ab: Die Entlastung von Aufsichtsrat und Vorstand, die Bestellung des Abschlussprüfers, die Gewinnverwendung und wichtige unternehmenspolitische Fragen wie Übernahmen oder Kapitalerhöhungen. Es besteht auch die Möglichkeit, das Stimmrecht an eine Bank oder eine Aktionärsvereinigung abzutreten. Kein Recht zur Stimmabgabe hat, wer Inhaber stimmrechtsloser Vorzugsaktien ist. In Ausnahmefällen – etwa, wenn ein Verlust in Höhe von mindestens der Hälfte des Grundkapitals festgestellt wurde – muss eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen werden. mot

LEXIKON

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