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Wirtschaft: Hauptversammlung

Die Hauptversammlung (siehe Bericht auf dieser Seite) ist das oberste Beschlussorgan einer Aktiengesellschaft. Jeder Aktionär hat das Recht an der Hauptversammlung „seiner“ Gesellschaft teilzunehmen.

Die Hauptversammlung (siehe Bericht auf dieser Seite) ist das oberste Beschlussorgan einer Aktiengesellschaft. Jeder Aktionär hat das Recht an der Hauptversammlung „seiner“ Gesellschaft teilzunehmen. Er darf dort abstimmen, sofern er nicht nur stimmrechtslose Vorzugsaktien besitzt. Nimmt der Aktionär sein Stimmrecht nicht selbst wahr, kann er seine depotführende Bank oder einen Vertreter beauftragen, dies zu tun. Alle anwesenden Aktionäre haben ein Rede und Fragerecht. Der Vorstand muss eine Hauptversammlung mindestens einmal jährlich einberufen und den Termin einen Monat vorher bekannt geben. Die Aktionärsversammlung, wie sie auch genannt wird, stimmt über die Arbeit von Vorstand und Aufsichtsrat ab und entlastet diese gegebenenfalls. Tsp

LEXIKON

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