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Wirtschaft: Hausbauer im Stress

Die alte Eigenheimzulage gibt es auf jeden Fall noch in diesem Jahr / Auch die Gebäudeabschreibung wird verschärft

Häuslebauern läuft die Zeit davon. Denn die rot-grüne Regierung plant zum nächsten Jahr empfindliche Einschnitte bei der Immobilienförderung. Das betrifft vor allem die Eigenheimzulage.

1. Wie rette ich die Eigenheimzulage?

Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts sollen vom kommenden Jahr an nur noch Eltern in den Genuss der Eigenheimzulage kommen. Für kinderlose Ehepaare wird die Förderung abgeschafft. Sollte allerdings innerhalb von vier Jahren nach dem Hausbau oder dem Kauf Nachwuchs geboren werden, kann man vom Geburtsjahr an die Eigenheimzulage in Anspruch nehmen.

Weitere Änderung: Die Einkommensgrenzen für die Inanspruchnahme der Förderung sollen sinken. Die bisherigen Grenzen von 81 807 Euro bei Alleinerziehenden und 163 614 Euro bei Verheirateten sollen auf 70 000 Euro beziehungsweise 140 000 Euro herabgesetzt werden. Bislang setzt jedes Kind diese Grenze um 30 678 Euro herauf, künftig nur noch um 20 000 Euro.

Verändert werden auch die Förderkonditionen: Derzeit zahlt der Staat eine Grundförderung von maximal 1287 Euro und eine Kinderzulage von 767 Euro im Jahr. Künftig soll die Grundzulage auf 1000 Euro gekürzt werden, dafür soll die Kinderzulage auf 800 Euro je Kind steigen.

Wer mit dem Gedanken spielt, eine Immobilie zu kaufen oder zu bauen, sollte Folgendes beachten: Wer drei Kinder oder mehr hat, dürfte mit der neuen Förderung besser bedient sein. Kinderlose und Familien mit wenigen Kindern fahren dagegen mit den bisherigen Regeln besser. Das heißt: Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie noch bis zum Jahresende den Bauantrag bei der Behörde einreichen oder den notariellen Kaufvertrag unterschreiben. So sichern Sie sich die bisherige Eigenheimzulage auf jeden Fall für acht Jahre. Zwar ist es wahrscheinlich, dass die Regierung bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes im Frühjahr oder Sommer Übergangsregeln schaffen wird, doch genau weiß das derzeit noch niemand. Zudem hat auch der Bundesrat noch ein Wörtchen mitzureden. Und erst kürzlich haben sich die Bauminister der Länder dafür ausgesprochen, dass auch weiterhin Kinderlose die Eigenheimzulage in Anspruch nehmen können.

2. Was wird aus der Abschreibung?

Die Bundesregierung will bei vermieteten Neubauten die Gebäudeabschreibung senken. Während bislang Käufer oder Bauherren in den ersten acht Jahren fünf Prozent, in den folgenden sechs Jahren 2,5 Prozent und in den restlichen 36 Jahren 1,25 Prozent der Herstellungs- und Anschaffungskosten abschreiben können, soll es die degressive Abschreibung künftig nicht mehr geben. Stattdessen sollen die Anschaffungs- und Herstellungskosten einer vermieteten Immobilie 50 Jahre lang linear mit zwei Prozent abgeschrieben werden. Investoren empfiehlt die Stiftung Warentest: Sichern Sie sich die alte Regelung, indem Sie den Bauantrag noch bis Jahresende einreichen oder den Kaufvertrag beim Notar bis zum 31. Dezember unterschreiben. Das setzt natürlich voraus, dass Sie bereits die nötigen Vorarbeiten abgeschlossen haben.

3. Wie werden Solaranlagen gefördert?

Eigenheimbesitzer, die ihre Energie umweltfreundlich produzieren wollen, sollten jetzt ebenfalls tätig werden, rät die Unternehmensvereinigung Solarwirtschaft. Denn wer Solaranlagen auf sein Dach setzt und mit deren Hilfe Strom oder Warmwasser produziert, kann auf staatliche Unterstützung bauen. Für Warmwasseranlagen gibt es einen Investitionszuschuss vom Bundesamt für Wirtschaft, für die Stromerzeugung zinsverbilligte Darlehen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Wer sich noch in diesem Jahr für die Montage einer eigenen Solarstromanlage entscheidet, profitiert zudem von der hohen Einspeisevergütung. Pro Kilowattstunde Strom, die ins öffentliche Netz eingespeist wird, gibt es eine Mindestvergütung von 48,1 Cent. Für Anlagen, die erst 2003 errichtet werden, sinkt die Mindestvergütung auf 45,7 Cent.

Mehr zum Thema im Internet:

www.solarfoerderung.de

www.bdl-online.de .

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