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Wirtschaft: Hausbesitzern droht höhere Grundsteuer

Berlin – Berliner Immobilienbesitzer müssen damit rechnen, im kommenden Jahr höhere Grundsteuern zu bezahlen. Der Grund für die neuerliche Steueranhebung: Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) will bei der Berechnung der Grundsteuer künftig nicht mehr die Einheitswerte der Immobilien, sondern möglichst aktuelle Verkehrswerte zugrunde legen.

Berlin – Berliner Immobilienbesitzer müssen damit rechnen, im kommenden Jahr höhere Grundsteuern zu bezahlen. Der Grund für die neuerliche Steueranhebung: Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) will bei der Berechnung der Grundsteuer künftig nicht mehr die Einheitswerte der Immobilien, sondern möglichst aktuelle Verkehrswerte zugrunde legen. In Berlin gelten bei der Grundsteuer derzeit die Einheitswerte aus den Jahren 1935 und 1964. Zugrunde gelegt wird also der Wert, den eine Immobilie in diesen Jahren hatte.

Vorbild ist die vom Verfassungsgericht verlangte Reform der Erbschaftsteuer. Auch hier sollen nicht mehr die Einheitswerte, sondern möglichst Verkehrswerte zur Berechnung des Vermögens zugrunde gelegt werden.

Die Finanzminister der Bundesländer wollen zur Neubewertung des Immobilienbesitzes bereits in diesem Frühjahr erste Regelungsvorschläge unterbreiten. Grundsätzlich sollen bei der Bewertung möglichst zeitnahe Verkehrswerte gelten. Problem bleibt aber die Festlegung. Ausgeschlossen scheint eine Lösung, nach der der aktuelle Verkehrswert von Gebäuden, Eigentumswohnungen und unbebauten Grundstücken in jedem Fall einzeln ermittelt wird. Ein solches Verfahren wäre angesichts der hohen Zahl der gutachterlich zu untersuchenden Fälle nicht durchführbar.

In einem Positionspapier weist Sarrazin darauf hin, dass es bereits ein öffentlich-rechtliches Geoinformationssystem gebe, auf das die Finanzbehörden bei der Wertermittlung zurückgreifen könnten. Gemeint ist das Kataster der Kauffälle, das die Gutachterausschüsse der Bundesländer seit Jahren führen. Darin sind wesentliche Verkaufsfälle von Immobilien festgehalten.

Sarrazin unterstreicht, dass in anderen Ländern – etwa in Skandinavien oder den USA – ähnliche Kataster zur Bewertung der Einzelimmobilien bei der Steuerberechnung herangezogen werden. In mathematischen Annäherungsverfahren werden daraus die zur Besteuerung angesetzten Werte der Immobilien näherungsweise ermittelt. Konkret werden Lage und Größe der Immobilien dabei mit bereits abgeschlossenen Verkaufsfällen in der jeweiligen Region verglichen. Über ein umfangreiches Zu- und Abschlagsverfahren können dann im Einzelfall die Verkehrswerte ermittelt werden. asi

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