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Wirtschaft: Hausgemachte Probleme

Worauf man beim Kauf und Verkauf von offenen Immobilienfonds achten muss

Sollten Anleger anderer Gesellschaften ihre offenen Immobilienfonds jetzt verkaufen?

Nein. Bei den meisten offenen Immobilienfonds besteht kein Grund zur Panik. Einige Experten raten sogar dazu, jetzt gezielt gute Immobilienfonds zu kaufen, weil sich der Markt langsam wieder erholt – vor allem international. Anleger sollten aber im Blick behalten, wie und wo der Fonds investiert ist und ob es zu größeren Mittelabflüssen kommt. Hinweise darauf geben die Geschäftsberichte der Anbieter oder die Statistiken des Branchenverbands BVI (www.bvi.de). Hat der Fonds den Anlageschwerpunkt in Deutschland, ist Vorsicht geboten, weil der deutsche Markt dem internationalen Trend hinterherhinkt. Fonds-Experte Stefan Loipfinger sieht den größten Handlungsbedarf derzeit bei neun offenen Immobilienfonds: Difa-Fonds 1, Euro Immo-Profil, Kan Am Grundinvest, Grundwert Fonds, Hansa Immobilia, UBS Euro-Invest, Deka Immobilen Europa, Difa-Grund und CS-VW Immofonds. Diese Produkte, so Loipfinger, sollten verkauft werden.

Sollten Anleger des „Grundbesitz-Invest“ vorsorglich einen Verkaufsauftrag erteilen?

Nein. Noch ist völlig offen, wie hoch der von Sachverständigen zu ermittelnde Wertberichtigungsbedarf bei den rund 130 enthaltenen Immobilien ist. Spekuliert wird über eine Größenordnung von zehn bis 20 Prozent. Da die Deutsche Bank nur Anlegern einen Ausgleich zahlen will, die in den vergangenen zwei Jahren eingestiegen sind (siehe nebenstehenden Artikel), die Höhe der Entschädigung aber noch völlig offen ist, bleibt Anlegern nichts anderes übrig als abzuwarten. Wer vor zwei Jahren eingestiegen ist, hat mit dem Immobilienfonds nur einen Wertzuwachs von 4,2 Prozent erzielt, in fünf Jahren waren es 19 Prozent und in zehn Jahren hat der Fonds 46 Prozent zugelegt. Wer lange dabei ist, muss eine Wertberichtigung also nicht unbedingt fürchten.

Wie konnte es zu der Krise beim „Grundbesitz-Invest“ kommen?

Darüber gehen die Meinungen weit auseinander. Kritiker sagen, die Deutsche Bank-Tochter DB Real Estate habe nötige Wertberichtigungen zu spät vorgenommen und den eigenen Vertrieb fahrlässig alarmiert, was zur Massenflucht der Anleger geführt habe. Das Unternehmen erklärt den plötzlichen Abwertungsbedarf mit einer Verschlechterung auf dem Gewerbeimmobilienmarkt seit Oktober. Diese Ansicht wird von Branchenkennern allerdings nicht geteilt.

Kann man Verluste beim Verkauf des Fonds steuerlich mit Spekulationsgewinnen aus anderen Kapitalanlagen verrechnen?

Wenn der Verlust innerhalb der Spekulationsfrist von zwölf Monaten realisiert worden ist, gilt hier die gleiche Regelung wie bei allen anderen Kapitalerträgen. Sollte der „Grundbesitz-Invest“ also im Februar wieder geöffnet und der Anteil dann verkauft werden, darf der Anleger frühestens im Februar 2005 eingestiegen sein. Entsteht ihm beim Verkauf ein Verlust, kann er diesen mit steuerpflichtigen Kursgewinnen anderer Anlagen verrechnen (per Verlustrücktrag oder -vortrag übrigens auch im Vor- oder Folgejahr).

Kann Ähnliches auch bei Aktien- oder Rentenfonds passieren?

Bekanntlich können auch Aktien- und Rentenfonds plötzlich an Wert verlieren. Auch haben Investmentgesellschaften die Möglichkeit, Fonds zu schließen oder zusammenzulegen. Allerdings können Anleger hier jederzeit ihre Anteile in Bargeld umtauschen. Bei Immobilienfonds ist das investierte Kapital hingegen langfristig in Gebäuden investiert. Wollen Anleger ihre Anteile massenhaft zurückgeben, kann es – wie im Fall des „Grundbesitz-Invest“ – dazu kommen, dass die Fondsgesellschaft nicht zahlen kann, weil sich ihre Immobilien nicht schnell genug verkaufen lassen. mot

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