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Hintergrund: Mehr Verbraucherschutz bei Versicherungen

Mit einer umfassenden Reform will Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) die Rechte der Verbraucher gegenüber Versicherungen stärken.

Berlin - Ihr Entwurf, der am Mittwoch vom Kabinett verabschiedet werden soll, sieht nicht nur eine bessere Information über Versicherungsverträge sowie mehr Transparenz in den Policen vor. Auch sollen die Versicherten bei bereits bestehenden Lebensversicherungen mehr finanzielle Ansprüche erhalten. Die wichtigsten Punkte der Reform aus Verbrauchersicht:

BETEILIGUNG AN RESERVEN: Bei Lebensversicherungen soll der Anspruch der Versicherten auf die Überschussbeteiligung gesetzlich festgeschrieben werden. Sie besteht aus Beteiligungen an erwirtschafteten Jahresüberschüssen und erstmals auch an den so genannten stillen Reserven. Diese Reserven, etwa der Wert des Immobilienbesitzes oder anderer Kapitalanlagen, sollen Versicherungen künftig offen legen und jährlich neu ermitteln. Der Versicherte hat bei Vertragsende dann Anspruch auf die Hälfte der stillen Reserven, die mit seinen Prämien erwirtschaftet wurden. Die andere Hälfte bleibt im Unternehmen, um Wertschwankungsrisiken ausgleichen zu können. Für bereits laufende Verträge gilt, dass mit Inkrafttreten des Gesetzes jeder Versicherte zumindest für die Restlaufzeit seines Vertrags Anspruch auf diese Beteiligung hat.

VERKAUF VON LEBENSVERSICHERUNGEN: Wenn ein Versicherter seine Police bei der Kündigung an die Versicherung zurückverkauft, sind die Grundlagen zur Berechnung des Wertes bislang oft wenig transparent. Deshalb soll es künftig eindeutige Regeln geben. Der Rückkaufswert soll nach dem Deckungskapital der Versicherung berechnet werden. Dies gilt auch, wenn der Vertrag vorzeitig beendet wird. Dabei handelt es sich um jenes Kapital, das vorhanden sein muss, um die Ansprüche des Versicherungsnehmers zu erfüllen. Bisher wurde für die Berechnung des Rückkaufswertes auf den unklaren Begriff des Zeitwerts der Versicherung abgestellt. Der nach dem Deckungskapital berechnete Rückkaufswert wird im Regelfall auch höher sein als der nach dem Zeitwert berechnete.

Zudem sollen Kunden, die ihre Lebensversicherungen bereits wenige Jahre nach Abschluss wieder kündigen, einen höheren Rückkaufswert erhalten als bislang. Versicherungen sollen deshalb die Abschlusskosten für einen Vertrag auf die ersten fünf Jahre verteilen. Bislang werden Prämien meist in den ersten zwei Jahren mit den Abschlusskosten verrechnet, so dass unter Umständen die Beiträge davon völlig aufgefressen werden. Deshalb bekommt der Versicherte in der Regel auch keinen oder nur einen sehr geringen Rückkaufswert, wenn er den Vertrag kündigt.

VERTRAGSABSCHLÜSSE UND WIDERRUFSRECHT: Generell sollen alle Versicherer ihre Kunden vor Abschluss eines Vertrages besser beraten und informieren und dies auch dokumentieren. Ansonsten können Versicherungen im Streitfall wegen Beratungsfehlern auf Schadensersatz verklagt werden. Zudem sollen alle Versicherungsverträge ohne Angabe von Gründen widerrufen werden können. Die Widerrufsfrist soll generell zwei Wochen betragen, bei Lebensversicherungen 30 Tage. (tso/AFP)

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