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HINTERGRUND: Neue Grenzwerte

Betroffen von der Neuregelung sind auch Heizungsanlagen, die mit Festbrennstoffen wie Holzscheiten, Pellets, Hackschnitzeln oder Kohle heizen. Verbindlich seien die neuen Regeln aber zunächst nur für Öfen, die ab dem Stichtag neu installiert werden, erklärt Esther Stahl vom Fraunhofer-Institut für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik in Oberhausen.

Betroffen von der Neuregelung sind auch Heizungsanlagen, die mit Festbrennstoffen wie Holzscheiten, Pellets, Hackschnitzeln oder Kohle heizen. Verbindlich seien die neuen Regeln aber zunächst nur für Öfen, die ab dem Stichtag neu installiert werden, erklärt Esther Stahl vom Fraunhofer-Institut für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik in Oberhausen. Die Grenzwerte richten sich nach der Größe der Anlage und der Art des Brennstoffs. Die genauen Grenzwerte und Bestimmungen sind im Internet unter http://dpaq.de/L7Grq

zu finden. Für bereits bestehende Kaminöfen gibt es eine Übergangsregelung. Sie dürfen laut der Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig weiter betrieben werden, wenn die Grenzwerte von 150 Milligramm pro Kubikmeter für Feinstaub und von 4 Gramm pro Kubikmeter für Kohlenmonoxid eingehalten werden. dpa

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