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Hintergrund: Weniger Kohle für Strom und Gas

Trotz sprudelnder Gewinne denken die großen Energiekonzerne nicht daran, die Strom- und Gaspreise zu senken. Im Gegenteil: Gas wurde zu Beginn der Heizsaison erneut teurer und Anfang 2007 drohen weitere Strompreiserhöhungen.

Berlin - Kosten sparen lässt sich aber durch einen rechtzeitigen Wechsel zu einem günstigeren Anbieter. Verbraucherschützer sehen Ersparnisse von zehn bis 30 Prozent. Der Wechsel ist nach einem Kabinettsbeschluss vom Mittwoch noch einfacher geworden. Er sollte aber nur nach gründlicher Prüfung der Vertragsbedingungen erfolgen.

WIE FINDE ICH DEN GÜNSTIGSTEN ANBIETER? Zahlreiche Internetportale wie www.stromtipp.de, www.stromseite.de oder www.verivox.de bieten kostenlose Preisvergleiche. Zur Berechnung des Tarifs muss der Verbraucher seinen Jahresverbrauch laut der jüngsten Stromrechnung sowie die Postleitzahl eingeben. Der Bund der Energieverbraucher rät, darauf zu achten, ob die Preisangabe die Stromsteuer, Mehrwertsteuer und das Netznutzungsentgelt enthält oder ob dies noch addiert werden muss. Ferner empfiehlt es sich, die Zufriedenheit der bisherigen Kunden des Versorgers abzufragen. Dazu bieten verschiedene Webseiten Testergebnisse an.

WORAUF MUSS ICH IM VERTRAGSTEXT ACHTEN? Ein wichtiger Punkt sind Laufzeiten und Kündigungsfristen. Nach der am Mittwoch beschlossenen neuen Verordnung verkürzen sich für Strom und Gas die Kündigungsfristen auf einen Monat zum Ende des Folgemonats. Nach einem Umzug verkürzt sich die Frist sogar auf nur zwei Wochen. Wer wegen einer Preiserhöhung seinem Stromanbieter kündigt, für den gilt der alte Tarif weiter, bis der Wechsel perfekt ist.

WIE FUNKTIONIERT DER WECHSEL? Nachdem der Kunde den unterzeichneten Vertrag an den neuen Anbieter geschickt hat, übernimmt dieser meist kostenlos die restlichen Formalitäten, darunter die Kündigung des bisherigen Versorgers. Der Stromzähler muss nicht ausgetauscht werden.

KANN ICH BEI EINEM WECHSEL PLÖTZLICH OHNE STROM DASTEHEN? Nein. Per Gesetz ist der lokale Stromversorger dazu verpflichtet, alle Haushalte stets zu versorgen - auch wenn er nicht mehr Vertragspartner ist. Er kann also den Strom nicht einfach abstellen, weil ein Kunde gekündigt hat. De facto kommt auch nach dem Anbieter-Wechsel der Strom weiterhin vom lokalen Versorger. Der neue Anbieter stellt nur die von seinem Kunden benötigte Strommenge in das allgemeine Netz ein und zahlt dem lokalen Versorger eine so genannte Durchleitungsgebühr für den Transport bis in den Haushalt. (tso/AFP)

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