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Hochgeschwindigkeits-Internet: Bundestag verabschiedet Telekom-Gesetz

Trotz eines von Brüssel angedrohten Verfahrens hat der Bundestag das umstrittene Telekom-Gesetz verabschiedet. Es sieht einen zeitlich befristeten Schutz beim Aufbau des Hochgeschwindigkeitsnetzes VDSL vor.

Berlin - EU-Medienkommissarin Viviane Reding drohte Deutschland deshalb bereits mit einer Klage. Sie fürchtet ein Quasi-Monopol der Telekom bei schnellen Internetverbindungen, was zu überhöhten Preisen für die Verbraucher führen könne. Mit dem neuen Telekom-Gesetz sollen sich auch einige Schutzregeln für Verbraucher ändern. Der Bundesrat muss noch zustimmen.

In das Telekom-Gesetz neu aufgenommen werden soll dem Bundestagsbeschluss zufolge eine Definition für neue Märkte: Das VDSL-Netz ist laut Vorab-Fassung ein Markt für Dienste und Produkte, die sich von den bislang vorhandenen hinsichtlich Leistungsfähigkeit, Reichweite, Verfügbarkeit für größere Benutzerkreise, des Preises oder der Qualität "aus Sicht eines verständigen Nachfragers" nicht nur unerheblich unterscheiden. Solche neuen Märkte sollen nicht reguliert werden. Dies kann der Deutschen Telekom zugute kommen: Sie hatte damit gedroht, ihre bereits zugesagten Milliardeninvestitionen in das VDSL-Netz zu überdenken, sollte sie kein befristetes Monopol zugestanden bekommen.

Die Telekom baut das VDSL-Netz derzeit in zehn deutschen Ballungsräumen auf. Bis Jahresende sollen insgesamt etwa sechs Millionen Kunden den Zugang angeboten bekommen. Sie können dann über denselben Anschluss telefonieren, schnell im Internet surfen und Fernsehen in gewohnter Qualität schauen. Das neue Netz ist für ein solches Multimedia-Angebot besser geeignet als langsamere Leitungen.

Selbstbedienungsmentalität befürchtet

"Das Gesetz schottet die Deutsche Telekom AG beim Ausbau der Glasfasernetze gegen Wettbewerber ab und bringt nicht die notwendige Verbesserung beim Verbraucherschutz," kritisierte Telekom-Experte Patrick von Braunmühl von der Bundeszentrale der Verbraucherverbände den Bundestagsbeschluss. Ein Monopolist entwickle schnell eine "Selbstbedienungsmentalität", es seien "Fantasiepreise" zu befürchten. Wettbewerb auf dem Telekommunikationsmarkt, das habe die Entwicklung der vergangenen Jahre gezeigt, führe zu sinkenden Preisen. Dies hätte die Regierung auch beim VDSL-Netz fortsetzen müssen.

Andere Änderungen des Telekom-Gesetzes betreffen den Verbraucherschutz: So soll die Preisobergrenze für Festnetz und Mobilfunk bei 0900-Nummern von zwei auf drei Euro angehoben werden. Eine Preisansage für so genannte Premiumdienste wie etwa Auskunftdienste ist demnach erst ab Kosten von zwei Euro Pflicht. Verbraucherschützer hatten eine Grenze von einem Euro gefordert. Ein von den Verbraucherverbänden vorgeschlagenes Bußgeld für unerlaubte Telefonwerbung wurde nicht aufgenommen. "Dabei häufen sich darüber die Beschwerden", kritisierte Braunmühl. (tso/AFP)

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