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Wirtschaft: Hoffnung für Alleinerziehende

Die Regierung will bei den Freibeträgen nachbessern

Von der vorgezogenen Steuerreform hätten Alleinerziehende beinahe nichts gehabt. Denn seit Jahresanfang ist der bisherige Haushaltsfreibetrag (Steuerklasse II) in Höhe von zuletzt 2340 Euro weggefallen. Das Bundesverfassungsgericht hatte den Gesetzgeber gezwungen, den Freibetrag zu ändern, da „eheliche Erziehungsgemeinschaften“ nicht schlechter gestellt sein dürften als alleinerziehende Eltern oder unverheiratete Paare. Für Alleinerziehende mit einem Bruttoeinkommen von rund 20 000 Euro im Jahr bedeutet das sogar, dass sie 2004 mehr an den Fiskus zahlen müssen als bisher.

RotGrün hat deshalb beschlossen, diese Nachteile zu kompensieren. Deshalb ist gleichzeitig der Steuerfreibetrag für Alleinerziehende auf 1308 Euro im Jahr erhöht worden. Zunächst hatte die Bundesregierung angekündigt, dieser solle nur für „echte“ Alleinerziehende gelten. Das sind Mütter oder Väter, die mit mindestens einem Kind unter 18 Jahre ohne einen Lebenspartner in einem Haushalt leben. Auch die alleinerziehende Frau, die mit ihrem Kind in der Wohnung ihrer Mutter lebt, hätte von dem Freibetrag nicht profitiert. Die Fraktionen von SPD und Grünen haben das Finanzministerium daher aufgefordert, eine andere Lösung zu finden, die nicht mehr zwischen „echten“ und anderen Alleinerziehenden unterscheidet.

Gering verdienende Eltern (nicht nur Alleinerziehende) erhalten künftig außerdem einen Zuschlag von bis zu 140 Euro. Den Zuschlag bekommen Eltern, die sonst wegen ihrer Kinder auf das neue Arbeitslosengeld II angewiesen wären. ce

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