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Wirtschaft: Honorar nur bei Erfolg?

Rechtsfrage an Margarete von Galen, Präsidentin der Rechtsanwaltskammer: Kann man mit einem Anwalt ein Erfolgshonorar vereinbaren?

Honorar nur bei Erfolg?

Kann ich mit meinem Rechtsanwalt vereinbaren, dass er nur dann Geld von mir bekommt, wenn ich vor Gericht meinen Fall gewinne?

Damit würden Sie ein „Erfolgshonorar“ vereinbaren, und das ist zurzeit noch gänzlich verboten. Das Bundesverfassungsgericht hat zwar kürzlich entschieden, dass das strikte Verbot, Erfolgshonorare zu vereinbaren, verfassungswidrig ist. Das Gericht hat den Gesetzgeber auch aufgefordert, eine Neuregelung zu schaffen, mit der mindestens Ausnahmen von dem derzeit bestehenden generellen Verbot geschaffen werden müssen.

Hierfür hat das Gericht dem Gesetzgeber aber eine Frist bis zum 30. Juni 2008 eingeräumt. Bis dahin beziehungsweise bis zur Neuregelung gilt das verfassungswidrige Verbot weiter. Das Bundesverfassungsgericht räumt gelegentlich solche Übergangsfristen ein, um zu vermeiden, dass in der Zeit, bis das neue Gesetz da ist, ein unerwünschter und ebenfalls verfassungswidriger „Wildwuchs“ entsteht. Sie können also damit rechnen, dass es spätestens ab Mitte 2008 grundsätzlich möglich sein wird, eine erfolgsabhängige Vergütung mit Anwälten zu vereinbaren. Fraglich ist zurzeit, ob sich die Erlaubnis, die Vergütung vom Erfolg abhängig zu machen, auf Ausnahmen erstrecken oder ob sie für alle Streitigkeiten gelten wird.

Ein Teil des Kostenrisikos wird allerdings bei gerichtlichen Streitigkeiten vor deutschen Gerichten immer bleiben: Wenn Sie einen Prozess verlieren und mit Ihrem Anwalt ausschließlich ein Erfolgshonorar vereinbart haben, haben Sie – außer in Arbeitsgerichtsprozessen – dennoch die Anwaltskosten des Gewinners und die Gerichtskosten zu tragen.

Insgesamt ist die Möglichkeit, ein Erfolgshonorar zu vereinbaren, positiv zu bewerten. Wenn Sie ein zu hohes Einkommen haben, um Prozesskostenhilfe zu erhalten, aber ein zu niedriges, um einen aufwendigen Prozess zu finanzieren, kann die Vereinbarung eines Erfolgshonorars mit der eigenen Anwältin oder dem eigenen Anwalt weiterhelfen. Nach Schätzungen wird bislang wegen des derzeit unumgänglichen 100-prozentigen Kostenrisikos pro Jahr auf Prozesse mit einem Volumen von zwei bis sechs Milliarden Euro verzichtet. Foto: Mike Wolff

Frau von Galen arbeitet als Rechtsanwältin in Berlin

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Postanschrift: Verlag Der Tagesspiegel,

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an Margarete von Galen

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