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Wirtschaft: HypoVerein-Aktionäre machen mobil

MÜNCHEN (tmh).Die Immobilienpleite bei der Bayerischen HypoVereinsbank (BHV) AG, München, hat erboste Kleinaktionäre auf den Plan gerufen.

MÜNCHEN (tmh).Die Immobilienpleite bei der Bayerischen HypoVereinsbank (BHV) AG, München, hat erboste Kleinaktionäre auf den Plan gerufen.So erwartet die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) eine finanzielle Wiedergutmachung für benachteiligte Anteilseigner."Es riecht nach Vergleich", schätzte SdK-Vorstand Klaus Schneider.Aktionäre der früheren Bayerische Vereinsbank (BV) seien bei der Fusion von Hypobank und BV zur BHV benachteiligt worden, da die Hypobank in den dabei zugrundeliegenden Wertgutachten zu hoch taxiert worden sei.Das ergebe sich aus den 3,5 Mrd.DM Risikovorsorge, die jetzt nachträglich für wackelige Hypo-Geschäfte aufgebracht werden müssen, meinte Schneider.

Formelle Klagen "betrogener" Aktionäre seien wegen einer Gesetzeslücke aber nicht möglich, bedauerte Schneider.Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen könne nur der Vorstand der jetzigen BHV um deren Chef Albrecht Schmidt geltend machen, was die SdK auch fordert.In der Schußlinie sieht die Schutzgemeinschaft vor allem Eberhard Martini als ehemaligen Hypo-Chef und Klaus Götte, der den Aufsichtsrat der ehemaligen Hypobank anführte.Beide sind heute im BHV-Aufsichtsrat, Götte sogar als Vorsitzender."Martini und Götte müssen zurücktreten", fordert die SdK.Auch die Wirtschaftsprüfer, die die Fusion von BV und Hypobank begleitet haben, stünden in der Verantwortung für diesen in Deutschland bislang einzigartigen Fall.Selbst für normale Aktionäre seien seit einiger Zeit massive Probleme im Hypo-Immobiliengeschäft erkennbar gewesen, rügte Schneider.Es sei auch "nahezu unvorstellbar", daß BHV-Chef Schmidt, der früher Vorstandsvorsitzender der BV war, nichts von den riskanten Grundstücksgeschäften in Ostdeutschland gewußt habe.Der hatte sich vor einigen Tagen überrascht über den angeblich unvermittelt aufgetauchten Vorsorgebedarf von 3,5 Mrd.DM gezeigt.Auch hatte Schmidt personelle Konsequenzen angekündigt und dabei den ehemaligen Hypo-Vorstand im Auge.Bis Freitag nachmittag war noch keine Personalentscheidung gefallen.Vom Vorgehen der BHV-Spitze seien die eigenen Schritte abhängig, erklärte Schneider.Falls die Verantwortlichen nicht zur Rechenschaft gezogen würden, sei die Entlastung des BHV-Vorstands bei der nächsten Hauptversammlung in Frage gestellt und ein Antrag auf Sonderprüfung möglich.Es gehe nicht an, daß Kleinaktionäre für das Versagen von Vorständen bezahlten.

Auch die Deutsche Schutzgemeinschaft für Wertpapierbesitz (DSW) prüft geeignete Schritte, sagte ein DSW-Sprecher auf Anfrage.Wegen inzwischen verstrichener Fristen und einer "Schieflage" im Gesetz sei aber keine eigene Klage möglich.

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