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Iban und Bic: Kontonummern werden länger

Sie werden kommen, die Iban und die Bic, weil sich die EU auf Sepa verständigt hat. Lange Kontonummern, die nicht leicht zu erinnern sind. Offen ist nur noch der Zeitpunkt.

Berlin - Sepa ist die Abkürzung für Single European Payment Area, ein einheitliches System für den bargeldlosen Zahlungsverkehr in Europa. Kurzum: ein System für Überweisungen. „Weil zwei Systeme, ein nationales und ein EU-weites, keinen Sinn machen“, wie der Bundesverband Deutscher Banken erklärt. Im September wird der zuständige Binnenkommissar deshalb qua Verordnung festlegen, wann die neuen, langen Nummern kommen. Die Jahreswechsel 2011/12 und 2012/13 stehen zur Auswahl. Und dann kommen Übergangsfristen hinzu, mindestens drei, vielleicht sogar fünf Jahre. Es könnte also sein, dass erst 2018 die Iban tatsächlich Pflicht wird. Aber wie merkt man sich eine Nummer mit 22 Ziffern und Buchstaben?

Ganz einfach. Die Monsternummer beginnt mit der Länderkennung, für Deutschland DE. Dann folgen zwei Prüfziffern für das Konto, die festgelegt sind und auswendig gelernt werden müssen. Es schließen sich an die gewohnte Bankleitzahl und die Kontonummer. Alles in allem muss die Kennung 22 Ziffern und Buchstaben umfassen. Sind Kontonummer oder Bankleitzahl dafür nicht lang genug, wird mit Nullen aufgestockt. Die Iban gibt es bereits heute und sollte auch, so jedenfalls die Auskunft des Bundesverbandes der Banken, auf jedem Kontoauszug zu sehen sein. Man kann also schon mal die Iban üben.

Die Bic dagegen, eine Art internationaler Bankleitzahl, braucht man sich kaum einzuprägen. Dabei kommt die nur auf elf Stellen. Die Bic wird mitgeteilt, wenn man zum Beispiel eine Rechnung bekommt, und ist dann Gegenstand der Überweisung.

Die Banken haben sich bereits auf das neue System eingerichtet und bieten seit 2008 Sepa-Überweisungen und seit 2009 Sepa-Lastschriften an. Nach Angaben der EU-Kommission laufen EU-weit aber erst 7,5 Prozent aller Überweisungen nach Sepa. Zu wenig für einen einheitlichen Binnenmarkt. Deshalb setzt die demnächst anstehende Verordnung eine klare Frist plus Eingewöhnungszeit. Damit es nicht ein „Riesenchaos“ gibt, wie Verbraucherschützer befürchten.

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