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Wirtschaft: IBB: Knapp 400 Millionen Mark für die Haushaltskasse

Die Sanierung der Bankgesellschaft kostet das Land Milliarden. Doch woher soll das Geld kommen?

Die Sanierung der Bankgesellschaft kostet das Land Milliarden. Doch woher soll das Geld kommen? Unter dem Titel "Vermögensaktivierung" arbeitet der Senat fieberhaft an einem Konzept. Knapp 400 Millionen Mark könnte die Finanzsenatorin auf die Schnelle beschaffen. Seit einem Jahr will der Senat die Gewerbesiedlungsgesellschaft (GSG), durch die kleine und mittlere Betriebe verbilligte Gewerberäume erhalten, an die Investitionsbank Berlin (IBB) verkaufen. Die EU-Wettbewerbskommission hat dafür jetzt grünes Licht gegeben. Grafik: Investitions Bank Berlin Der Vorteil für den Senat: Er bekommt Geld in die Kassen, ohne die politische Mitsprache über die Gesellschaft zu verlieren. Denn die IBB gehört auch dem Land; genauer gesagt als Tochter der Landesbank Berlin (LBB) zur Bankgesellschaft. Diverse Unternehmensberater halten die Förderbank des Landes allerdings für eine "fragwürdige Veranstaltung". Die "Ausgabestelle für Fördermittel", wie Kritiker die IBB bezeichnen, könne auf einen Großteil ihrer 800-köpfigen Belegschaft getrost verzichten. Noch schärfer fiel das Urteil einer fünfköpfigen Sparkommission unter Vorsitz des CDU-Bundestagsabgeordneten Rupert Scholz - und Mitarbeit des designierten Bankgesellschaft-Aufsichtsrates Thomas Dobkowitz - Ende vergangenen Jahres aus. Die kam zu dem Ergebnis, man solle die IBB liquidieren. Die Begründung: Die Mitarbeiter seien nicht ausreichend qualifiziert. Laufende Qualifizierungsmaßnahmen hätten noch nicht den gewünschten Erfolg gebracht. Andere ansässige Kreditinstitute sollten die Förderprogramme abwickeln. Im Abgeordnetenhaus wurde der Scholz-Vorschlag verworfen. Im Koalitionsvertrag der Diepgen-Regierung war schließlich vereinbart worden, das Institut zu einer eigenständigen Landesstrukturbank auszubauen. Im Herbst hatte das Abgeordnetenhaus den Plan abgesegnet. Federführend trieb Ex-Wirtschaftssenator Wolfgang Branoner die Sache voran. Nach dem Muster der Westdeutschen Landesbank (WestLB) wurden Beteiligungen gesammelt und die Porzellanmanufaktur KPM komplett übernommen (Vgl. Grafik Investitionsbank Berlin).

Der Senat weiß die Gesellschaften in guter Obhut. Denn finanzielle Sorgen muss sich die IBB nicht machen. Das Kapitalpolster hat mittlerweile 2,5 Milliarden Mark erreicht. 1993 übertrug der Senat das Wohnungsbauvermögen der landeseigenen Wohnungsbaukreditanstalt (WBK) treuhänderisch auf die in der Rechtsnachfolge neu eingerichtete IBB. Auf Drängen der Berliner Bank wurde die IBB in die Landesbank eingegliedert und so später Teil der Bankgesellschaft. Zur Freude des Bankkonzerns. Denn das IBB-Vermögen konnte als Eigenkapital benutzt und zur Ausweitung der Konzerngeschäfte verwandt werden. Weil die IBB zwar wirtschaftlich und organisatorisch selbstständig, aber rechtlich unselbstständig ist, steht das Kapital als Zweckrücklage vorrangig zur Aufgabenfinanzierung der IBB, insbesondere zur Abwicklung der Wohnungsbauprogramme, in den Büchern der LBB.

Die indirekte Unterstützung von Landesbanken durch staatliches Vermögen ist wettbewerbsrechtlich allerdings umstritten. Die EU-Wettbewerbskommission untersucht zurzeit sechs Fälle. Der Präzendenzfall heißt WestLB. Die 1,6 Milliarden Mark, die der WestLB durch Eingliederung der landeseigenen Wohnungsbauförderungsgesellschaft zuflossen, werden von der EU-Wettbewerbskommission als unzulässige, weil wettbewerbsverzerrende Beihilfe gewertet. Brüssel verlangt, dass die WestLB dem Eigentümer, dem Land Nordrhein-Westfalen, für das durch Vermögensübertragung gewonnene Eigenkapital inklusive Zinsen, 2,5 Milliarden Mark überweist. Jetzt stehen die Kontrahenten vor Gericht.

Berlin könnte Ähnliches blühen. Allerdings hat die Bankgesellschaft stets darauf verwiesen, dass die alten WBK-Gelder nur zu einem kleinen Teil von der Landesbank in Anspruch genommen worden seien und das auch nicht zum Nulltarif, was Brüssel monieren könnte, sondern im Gegenzug zu diversen "verwaltungstechnischen Leistungen" und "nachträglichem Entgelt". Grundsätzlich stehe das IBB-Vermögen unverändert dem Land Berlin zur Verfügung. Theoretisch könnte sich Finanzsenatorin Christiane Krajewski also bedienen. Praktisch aber ist das unmöglich. Ohne die IBB-Milliarden wäre die Bankgesellschaft handlungsunfähig.

Martina Ohm

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