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Wirtschaft: IG Metall lenkt bei Mindestlöhnen ein Vizevorsitzender Huber will unterstes Tarifentgelt einer Branche festschreiben

Berlin – Die IG Metall hat ihren Widerstand gegen gesetzliche Mindestlöhne aufgegeben. Der Zweite Vorsitzende der Gewerkschaft, Berthold Huber, sprach sich dafür aus, das unterste Tarifentgelt einer Branche zugleich zum gesetzlichen Mindestarbeitseinkommen dieser Branche zu machen.

Berlin – Die IG Metall hat ihren Widerstand gegen gesetzliche Mindestlöhne aufgegeben. Der Zweite Vorsitzende der Gewerkschaft, Berthold Huber, sprach sich dafür aus, das unterste Tarifentgelt einer Branche zugleich zum gesetzlichen Mindestarbeitseinkommen dieser Branche zu machen. Die Bundesregierung solle zu diesem Zweck das „Gesetz über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen“ aus dem Jahr 1952 neu fassen, sagte Huber dem Handelsblatt.

Angesichts der zunehmenden Gefahr von Lohndumping sei es wichtig, dass die IG Metall ihre bisherige Position zu gesetzlichen Mindestlöhnen korrigiere. Am Montag hatte Huber dem Vorstand der Gewerkschaft ein Diskussionspapier zum Mindestlohn vorgelegt. Darin heißt es, für die IG Metall führe kein Weg an der Notwendigkeit vorbei, ein verbindliches unteres Arbeitseinkommen zu regeln.

Dies könne auf zwei Arten geschehen: Erstens, indem der unterste Tariflohn wie in der Bauwirtschaft für allgemein verbindlich erklärt werde. Diese Position hatte bisher IGMetall-Chef Jürgen Peters vertreten. Zweitens über das „gründlich geänderte“ Gesetz über die Mindestarbeitsbedingungen. Diese Option favorisiere der von Huber geleitete Fachbereich Tarifpolitik der IG Metall, heißt es in der Vorlage, die dem Handelsblatt vorliegt.

Huber sagte, der Vorstand habe das Papier einmütig begrüßt. „Das ist kein Juckelpunkt zwischen Herrn Peters und mir“, betonte er. Mit der Kurskorrektur der IG Metall steigen die Chancen, dass sich die SPD für gesetzliche Mindestlöhne einsetzt. Parteichef Franz Müntefering hatte zur Bedingung gemacht, dass sich die Gewerkschaften zunächst auf eine einheitliche Linie verständigen. Dazu solle die veränderte Position der IG Metall beitragen, betonte Huber.

Bisher sind die Gewerkschaften über die Notwendigkeit gesetzlicher Mindestlöhne zerstritten. Während Verdi und die Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten einen einheitlichen Mindestlohn für alle Branchen fordern, sieht die Chemiegewerkschaft IG BCE überhaupt keinen gesetzlichen Handlungsbedarf. Die neue Position der IG Metall liege zwischen diesen beiden Polen, sagte Huber.

In Gewerkschaftskreisen hieß es, entscheidend sei nun, ob Verdi von seiner Maximalforderung abrücke. Die Grünen begrüßten die Haltung der IG Metall. „Ein branchenbezogener Mindestlohn wird bei uns sicherlich auf positive Begleitung treffen“, sagte die Fraktionsvize der Grünen im Bundestag, Thea Dückert.

Deutliche Kritik übten dagegen die Metallarbeitgeber. Gesetzliche Mindestlöhne, egal in welcher Form, seien das falsche Signal, sagte Gesamtmetallpräsident Martin Kannegiesser dem Handelsblatt. Sie würden die Chance verbauen, dass neue Arbeitsplätze im Bereich geringfügiger Entlohnung entstehen.

Für Huber dagegen ist die verschärfte Zumutbarkeit gering entlohnter Jobs für Langzeitarbeitslose ein zentrales Argument für die Notwendigkeit gesetzlicher Mindestlöhne. Überdies gebe es wachsende Bereiche, in denen keine Tarifverträge existierten. Hier solle sich der Mindestlohn am untersten Tarifentgelt für Leiharbeiter orientieren, sagte der IG-Metall-Vize. Dieses beträgt in Westdeutschland 6,85 Euro. In der Metall- und Elektroindustrie solle das unterste Tarifniveau den Mindestlohn bilden, dies entspreche je nach Region einem Monatslohn zwischen 1550 und 1600 Euro. Huber räumte ein, dass eine Novelle des Mindestlohngesetzes von 1952 politisch schwierig werde, da der unionsdominierte Bundesrat zustimmen müsse. In CDU und CSU gibt es starke Vorbehalte gegen gesetzliche Mindestlöhne.

Das Gesetz von 1952 über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen wurde nie angewandt. In bestimmten Branchen kann demnach „die unterste Grenze der Entgelte und sonstigen Arbeitsbedingungen“ festgelegt werden. Die IG Metall will, dass der unterste Tariflohn in der jeweiligen Branche Gesetzeskraft erlangt. huh/HB

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