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Wirtschaft: IG Metall warnt die Union Kurswechsel in der Tarifpolitik angekündigt

Berlin Die IG Metall droht mit einem Kurswechsel in der Tarifpolitik, sollte eine neue Bundesregierung gesetzliche Öffnungsklauseln einführen. „Wenn eine künftige Regierung Hand an die Tarifautonomie legt, kann das zur Aufkündigung des Tarifabschlusses von Pforzheim führen“, warnte ihr zweiter Vorsitzender Berthold Huber im Gespräch mit dem Handelsblatt.

Berlin Die IG Metall droht mit einem Kurswechsel in der Tarifpolitik, sollte eine neue Bundesregierung gesetzliche Öffnungsklauseln einführen. „Wenn eine künftige Regierung Hand an die Tarifautonomie legt, kann das zur Aufkündigung des Tarifabschlusses von Pforzheim führen“, warnte ihr zweiter Vorsitzender Berthold Huber im Gespräch mit dem Handelsblatt. Falls die Politik eine tarifpolitische Auseinandersetzung auf der Ebene der einzelnen Betriebe erzwinge, mache der bisherige Weg einer Anpassung des Flächentarifs an betriebliche Belange keinen Sinn mehr.

Damit kündigte Huber Konsequenzen für die Tarifpolitik an, sollten Union und FDP nach einem möglichen Wahlsieg im September gesetzliche Öffnungsklauseln einführen. Die nächste Lohnrunde für die knapp 3,5 Millionen Beschäftigten der Metallindustrie Anfang 2006 steuert damit auf einen Grundsatzkonflikt um die Zukunft des Tarifsystems zu. Mit dem Abschluss von Pforzheim im Februar 2004 hatten IG Metall und Arbeitgeber ihren Flächentarif flexibilisiert. Seither können Betriebe unter bestimmten Voraussetzungen vom Flächentarif abweichen und die Wochenarbeitszeit von 35 auf bis zu 40 Stunden verlängern oder das Weihnachtsgeld kürzen. Dies gilt etwa dann, wenn es die Wettbewerbsfähigkeit eines Betriebes stärken oder Beschäftigung sichern soll. Nach Zählung des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall haben seither gut 220 Metall- und Elektrobetriebe von den neuen Möglichkeiten Gebrauch gemacht.

CDU/CSU und FDP wollen per Gesetzesänderung erreichen, dass Betriebe und Belegschaften notfalls auch gegen den Willen von Gewerkschaft und Arbeitgeberverband vom Flächentarif abweichen können. Bisher lassen sich längere Arbeitszeiten oder Gehaltsverzicht nur bei deren Mitwirkung verabreden: entweder indem die Gewerkschaft einen Haustarifvertrag abschließt oder wenn sie dies im Flächentarif per Öffnungsklausel ausdrücklich erlaubt. dc/HB

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